Deutsche Tageszeitung - Giftgasangriff in Syrien 2013: Frankreichs Justiz erlässt Haftbefehl gegen Assad

Giftgasangriff in Syrien 2013: Frankreichs Justiz erlässt Haftbefehl gegen Assad


Giftgasangriff in Syrien 2013: Frankreichs Justiz erlässt Haftbefehl gegen Assad
Giftgasangriff in Syrien 2013: Frankreichs Justiz erlässt Haftbefehl gegen Assad / Foto: © AFP/Archiv

Wegen seiner mutmaßlichen Mitverantwortung für einen Giftgasangriff in Syrien 2013 hat die französische Justiz einen internationalen Haftbefehl gegen den syrischen Machthaber Baschar al-Assad erlassen. "Dies ist ein Sieg für die Opfer", sagte Masen Darwisch, einer der Kläger, am Mittwoch. "Eine unabhängige Justiz erkennt damit an, dass der Angriff mit Chemiewaffen nicht ohne Wissen des syrischen Präsidenten geschehen konnte", sagte er der Nachrichtenagentur AFP.

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Drei weitere internationale Haftbefehle wegen Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen seien gegen Assads Bruder Maher, den Chef einer syrischen Eliteeinheit, sowie zwei syrische Generäle erlassen worden, bestätigten Justizkreise in Paris.

Bei einem verheerenden Sarin-Angriff 2013 in der Region Ghuta waren etwa 1400 Menschen getötet worden. Französische Untersuchungsrichter ermitteln seit 2021 zu den Umständen des Angriffs. Mehrere Opfer-Organisationen hatten Klage gegen die syrische Führung eingereicht. Nach eigenen Angaben legten sie zahlreiche Zeugenaussagen sowie Fotos und Videos vor.

"Wir hoffen, dass die Haftbefehle eine klare Botschaft an die Überlebenden schicken, (...) dass die Welt sie nicht vergessen hat", betonte die Organisation Civil Rights Defenders.

Im Juni hatten Kanada und die Niederlande vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) ein Verfahren wegen Foltervorwürfen gegen die Staatsführung Syriens angestrengt. Die beiden Länder beschuldigen Damaskus, die UN-Konventionen gegen Folter sowie gegen den Einsatz chemischer Waffen verletzt zu haben.

Im kommenden Jahr sollen in Frankreich drei hochrangige Vertreter der syrischen Führung wegen mutmaßlicher Folter und des Todes zweier französisch-syrischer Staatsbürger vor Gericht gestellt werden. Bei den Opfern handelt es sich um einen Angestellten der französischen Schule in Damaskus und dessen Sohn. Die Anklage lautet auf Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

(U.Kabuchyn--DTZ)

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