Deutsche Tageszeitung - Lebenslange Haft für Pfleger wegen Mordes an 89-Jähriger in Freiburg

Lebenslange Haft für Pfleger wegen Mordes an 89-Jähriger in Freiburg


Lebenslange Haft für Pfleger wegen Mordes an 89-Jähriger in Freiburg
Lebenslange Haft für Pfleger wegen Mordes an 89-Jähriger in Freiburg / Foto: © AFP/Archiv

Ein Pfleger ist in Baden-Württemberg wegen der Tötung einer von ihm betreuten 89-jährigen Frau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg sprach den 26-Jährigen am Donnerstag des Mordes in Tateinheit mit räuberischem Diebstahl mit Todesfolge schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

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Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Frau, die ihn beim Schmuckdiebstahl überraschte, durch eine Vielzahl massiver Faustschläge schwer verletzte. Sie starb einige Tage später in einem Krankenhaus.

Der 26-Jährige lebte sei Anfang Oktober 2022 als Pflegekraft im Haushalt der Seniorin und ihres 93 Jahre alten Ehemanns in Herbolzheim in Baden-Württemberg, um diese zu unterstützen. Nur wenig später, Ende Oktober, wurde er von der Frau überrascht, als er die Schmuckstücke verstauen wollte. Als die 89-Jährige einen Notruf bei der Polizei absetzte, schlug er ihr mehrfach mit der Faust ins Gesicht und gegen den Kopf.

Dabei nahm der Angeklagte nach Auffassung des Gerichts den Eintritt des Tods der Frau zumindest billigend in Kauf. Als etwa eine Viertelstunde nach dem Notruf Polizeibeamte vor der Tür standen, sperrte er die bereits bewusstlose Frau im Heizungskeller ein. Sie wurde dort später von den Beamten gefunden und in ein Krankenhaus gebracht, wo sie aufgrund der vom Angeklagten verursachten Hirnblutungen eine Woche später starb.

Die Große Strafkammer sah dass Mordmerkmal der Habgier als erfüllt an und stellte fest, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt trotz seiner erheblichen Alkoholisierung nicht erheblich in seiner Schuldfähigkeit beeinträchtigt war. Auch eine etwaige psychische Erkrankung konnte die Kammer in Übereinstimmung mit einem forensischen Sachverständigen ausschließen.

Der Angeklagte war nach seiner vorläufigen Festnahme zunächst bis Mitte April in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Aufgrund eines Haftbefehls befindet er sich seit dem 18. April in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(O.Tatarinov--DTZ)

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