Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof verhandelt über Moscheestreit von Leinfelden-Echterdingen

Bundesgerichtshof verhandelt über Moscheestreit von Leinfelden-Echterdingen


Bundesgerichtshof verhandelt über Moscheestreit von Leinfelden-Echterdingen
Bundesgerichtshof verhandelt über Moscheestreit von Leinfelden-Echterdingen / Foto: © AFP/Archiv

Im jahrelangen Rechtsstreit über den Weiterbau einer Moschee in Leinfelden-Echterdingen ist am Freitag (09.30 Uhr) der Bundesgerichtshof am Zug. In Karlsruhe verhandelt er über die Revision des muslimischen Vereins. Dieser wendet sich gegen ein Urteil, das der baden-württembergischen Stadt Recht gab. Die Frage ist, ob der Verein das Erbbaurecht rückübertragen muss, weil die Moschee nicht fristgerecht fertig wurde. (Az. V ZR 191/22)

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2014 war vereinbart worden, dass der Verein bis 2018 eine Moschee bauen und jährlich Erbpacht zahlen solle. Die Stadt bot auch den Kauf des Grundstücks an. Nach dreieinhalb Jahren zahlte der Verein den Kaufpreis. Da die Moschee nicht fertig wurde, übte die Stadt aber ihr Wiederkaufsrecht aus und verlangte zudem die Rückübertragung des Erbbaurechts. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart bekam sie Recht, nun soll der Bundesgerichtshof entscheiden.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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