Deutsche Tageszeitung - Bundestag beschließt Förderung von Video-Gerichtsverhandlungen

Bundestag beschließt Förderung von Video-Gerichtsverhandlungen


Bundestag beschließt Förderung von Video-Gerichtsverhandlungen
Bundestag beschließt Förderung von Video-Gerichtsverhandlungen / Foto: © AFP

Die Justiz in Deutschland soll digitaler werden: Der Bundestag hat am Freitag die Förderung von Video-Gerichtsverhandlungen beschlossen. Die Vorlage der Bundesregierung wurde mit breiter Mehrheit angenommen. Vorsitzende Richterinnen und Richter von Zivil- und Fachgerichten sollen künftig Videoverhandlung nicht mehr nur gestatten, sondern auch anordnen können. Dazu wird in erster Linie ein Paragraf der Zivilprozessordnung neugefasst.

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Dies erleichtere "die Terminierung von mündlichen Verhandlungen und kann so zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen", heißt es in dem Entwurf. Die Ampel-Koalition will mit ihrer Gesetzesinitiative zudem die Erprobung sogenannter vollvirtueller Videoverhandlungen in der Zivilgerichtsbarkeit ermöglichen.

Bei solchen Verhandlungen hält sich auch die oder der Vorsitzende nicht mehr im Gerichtssaal auf, sondern leitet die Sitzung beispielsweise aus dem heimischen Arbeitszimmer. Um bei öffentlichen Verhandlungen trotzdem die Öffentlichkeit zu gewährleisten, muss eine solche Videoverhandlung übertragen werden - in einen öffentlich zugänglichen Raum im Gericht.

"Verfahren können dadurch kostengünstiger und schneller durchgeführt werden", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). "Termine können leichter vereinbart werden, weil sie sich einfacher in den Alltag einbauen lassen. An Gerichtsverhandlungen etwa in Berlin kann man nun auch von Frankfurt aus teilnehmen."

Der Deutsche Richterbund (DRB) wies hingegen auf Probleme bei der praktischen Umsetzung hin. DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn betonte: "Die Ampelkoalition beschließt heute zwar formal weitere Schritte zur Digitalisierung der Ziviljustiz, sie tut aber viel zu wenig für die praktische Umsetzung."

Bundesweit führten die Gerichte inzwischen jedes Jahr zehntausende Videoverhandlungen durch. In geeigneten Fällen seien sie sinnvoll, um den zeitlichen Aufwand für Gerichte und Verfahrensbeteiligte zu reduzieren. In zahlreichen Gerichten fehle es aber weiterhin an leistungsfähiger Technik und IT-Support, um Videoverhandlungen noch weitaus häufiger einsetzen zu können, ergänzte Rebehn.

Der vom Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) versprochene Digitalisierungsschub verlaufe "bislang eher in Zeitlupe". Rebehn forderte deshalb Investitionen in Milliardenhöhe in unter anderem Hardware, Software und den Netzausbau für die Justiz.

(M.Dylatov--DTZ)

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