Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof: Haftstrafen für Goldschmuggel aus Liechtenstein rechtskräftig

Bundesgerichtshof: Haftstrafen für Goldschmuggel aus Liechtenstein rechtskräftig


Bundesgerichtshof: Haftstrafen für Goldschmuggel aus Liechtenstein rechtskräftig
Bundesgerichtshof: Haftstrafen für Goldschmuggel aus Liechtenstein rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Wegen des Schmuggels von Gold über Liechtenstein müssen drei Männer ins Gefängnis. Das entsprechende Urteil des Landgerichts Stuttgart sei rechtskräftig, erklärte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag. Das Landgericht hatte die drei Männer zu Haftstrafen zwischen drei Jahren und neun Monaten sowie sechseinhalb Jahren verurteilt. (Az. 1 StR 151/23)

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Es sah als erwiesen an, dass einer der Männer in Italien und der Schweiz Gold gekauft, es erst nach Liechtenstein und von dort aus über Österreich nach Deutschland gebracht hatte. Weder in Österreich noch in Deutschland habe er das Gold beim Zoll angegeben und so etwa elf Millionen Euro fälliger Steuern nicht gezahlt.

Die beiden anderen Angeklagten kauften das Gold demnach für ihre Firma mit Sitz in Baden-Württemberg. Der Bundesgerichtshof fand bei der Überprüfung des Stuttgarter Urteils keine Rechtsfehler. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

(Y.Leyard--DTZ)

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