Deutsche Tageszeitung - Mit Beil erschlagen: Lebenslang wegen Mordes an Frau in Flüchtlingsheim in Bayern

Mit Beil erschlagen: Lebenslang wegen Mordes an Frau in Flüchtlingsheim in Bayern


Mit Beil erschlagen: Lebenslang wegen Mordes an Frau in Flüchtlingsheim in Bayern
Mit Beil erschlagen: Lebenslang wegen Mordes an Frau in Flüchtlingsheim in Bayern / Foto: © AFP/Archiv

Weil er eine Frau in einer Flüchtlingsunterkunft in Garmisch-Partenkirchen mit einem Beil erschlug, ist ein 29-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München II sprach den Angeklagten am Dienstag des Mordes schuldig. Die Frau hatte zuvor seine Annäherungsversuche zurückgewiesen.

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Das Gericht sah es nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass der Angeklagte vor gut einem Jahr seinem Opfer am Eingang der Flüchtlingsunterkunft aufgelauert und der 21-Jährigen ohne Vorwarnung mit einem Handbeil mehrfach von hinten auf den Kopf geschlagen hatte. Nach vier Schlägen sei die Frau zu Boden gestürzt. Zu diesem Zeitpunkt habe sie bereits ein offenes Schädel-Hirn-Trauma erlitten.

Der Angeklagte versetzte ihr jedoch noch mindestens zwei weitere "äußerst kraftvolle Schläge" gegen den Kopf. Nach Auffassung des Gerichts handelte er dabei mit absolutem Vernichtungswillen. Die 21-jährige Ukrainerin starb trotz intensivmedizinischer Maßnahmen.

Nach Auffassung der Kammer handelte der Angeklagte heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen, womit zwei Mordmerkmale erfüllt seien. Das Motiv des Manns, der aus Verärgerung über die Weigerung des Opfers, eine Beziehung mit ihm einzugehen, gehandelt haben soll, sei besonders verachtenswert.

Der Angeklagte habe damit das Recht der Getöteten auf sexuelle Selbstbestimmung negiert. Auch alle anderen in Betracht kommenden Motive sind dem Gericht zufolge "unterste Schublade", wie es hieß.

Die bei dem Angeklagten von einem Sachverständigen diagnostizierte Persönlichkeitsstörung habe sich nicht auf seine Schuldfähigkeit ausgewirkt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(V.Sørensen--DTZ)

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