Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof: Mieter darf Nebenwohnsitz teilweise untervermieten

Bundesgerichtshof: Mieter darf Nebenwohnsitz teilweise untervermieten


Bundesgerichtshof: Mieter darf Nebenwohnsitz teilweise untervermieten
Bundesgerichtshof: Mieter darf Nebenwohnsitz teilweise untervermieten / Foto: © AFP/Archiv

Auch wer eine gemietete Wohnung nicht als Hauptwohnsitz nutzt, darf sie grundsätzlich teilweise untervermieten. Dadurch Mietkosten zu sparen, sei ein berechtigtes Interesse, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Es ging um einen Mieter aus Berlin.

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Er mietete 2014 eine Dreizimmerwohnung, zog aber später mit seiner Familie in eine gemietete Doppelhaushälfte am Stadtrand. Die Wohnung wollte er aus beruflichen Gründen weiter nutzen und zwei- bis dreimal wöchentlich dort übernachten, um sich den Weg zur Arbeit zu sparen. Zwei Zimmer wollte er aus Kostengründen untervermieten.

Da der Vermieter das nicht unbefristet erlaubte, zog er vor Gericht. Das Amtsgericht Berlin-Mitte gab ihm recht. In der Berufung vor dem Berliner Landgericht erlitt er aber eine Niederlage, da es sich bei der Wohnung dauerhaft nur um einen Nebenwohnsitz handelt.

Der BGH sah dies anders als das Landgericht, das nun neu über den Fall verhandeln muss. Es soll dabei herausfinden, ob der Mieter die Wohnung tatsächlich weiter aus beruflichen Gründen nutzt.

(V.Sørensen--DTZ)

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