Deutsche Tageszeitung - Recht auf Befristung von Einreiseverbot nach Verurteilung wegen Sozialbetrugs

Recht auf Befristung von Einreiseverbot nach Verurteilung wegen Sozialbetrugs


Recht auf Befristung von Einreiseverbot nach Verurteilung wegen Sozialbetrugs
Recht auf Befristung von Einreiseverbot nach Verurteilung wegen Sozialbetrugs / Foto: © AFP/Archiv

Nach einer Verurteilung wegen Sozialbetrugs und anschließender Ausweisung kann ein Ausländer einem Gerichtsurteil zufolge eine Befristung des zuvor unbefristet geltenden Einreise- und Aufenthaltsverbots erwirken. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach Angaben vom Mittwoch. Das Verbot könne auch nicht wegen eines bestehenden Terrorismusverdachts, der nicht Teil der ursprünglichen Entscheidung war, aufrecht erhalten bleiben.

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall ging es um die Klage eines früheren Häftlings des US-Gefangenenlagers Guantanamo auf Kuba. Der Mann reiste nach Gerichtsangaben Ende der 80er Jahre in das Bundesgebiet ein und erhielt bis 1999 eine Aufenthaltserlaubnis. Anfang der 90er Jahre schloss er sich in Afghanistan der Terrornetzwerk Al-Kaida an.

Im Jahr 1992 kehrte er nach Deutschland zurück. Im Jahr 2000 wurde er dann wegen Sozialleistungsbetrugs zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und deswegen aus dem Bundesgebiet ausgewiesen. Das gegen ihn ausgesprochene Einreise- und Aufenthaltsverbot galt demnach unbefristet.

Zwischen August 2002 und 2016 war der Kläger in Guantanamo inhaftiert. Im Jahr 2022 lehnte die Stadt Duisburg den Antrag des Manns ab, das Einreise- und Aufenthaltsverbot rückwirkend zu befristen und ordnete ein Einreise- und Aufenthaltsverbot von 20 Jahren an. Es bestanden demnach Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger auch nach seiner Rückkehr nach Deutschland noch enge Verbindungen zu Al-Kaida unterhielt und diese unterstützte.

Dagegen klagte der Mann und bekam vom Düsseldorfer Verwaltungsgericht Recht. Der Kläger habe einen Anspruch auf nachträgliche Entfristung auf den Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung. Hintergrund sei eine Rückführungsrichtlinie der Europäischen Union, die eine maximale Länge der Befristung solcher Verbote von fünf Jahren vorsehe.

Anderes gilt demnach nur, wenn der Ausgewiesene "eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit darstellt". Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist für die Prognose jedoch nur auf die Gefahr abzustellen, die mit der ursprünglichen Ausweisung bekämpft werden sollte. Im konkreten Fall sei es um die Abwehr von Betrugsdelikten zum Nachteil der Sozialkassen gegangen. Andere Umstände könnten in der Befristungsentscheidung nicht berücksichtigt werden.

Wie das Gericht weiter erklärte, hat die Stadt dennoch das Recht, auf die neuen, angenommenen Gefahren - hier der Terrorismusverdacht - mit einer neuerlichen Ausweisung zu reagieren. Die Entscheidung vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Jordanien meldet mehr als 20 getötete Dschihadisten nach Luftangriffen in Syrien

Bei jordanischen Vergeltungsangriffen in Syrien nach einem Anschlag auf eine christliche Kirche in Jordanien sind jordanischen Angaben zufolge mehr als 20 Dschihadisten getötet worden. Auch ein großes Waffenlager der Islamisten sei bei dem Angriff am Montag zerstört worden, teilte der jordanische Regierungssprecher Mohammed Al Momani am Dienstag mit. Zugleich war Amman bemüht, die Beziehungen zu Syrien nicht zu beeinträchtigen und erklärte, es habe "großen Respekt" für den syrischen Staat. Syrien schloss als Reaktion auf den jordanischen Angriff in Syrien einen Grenzübergang zu Jordanien und prangerte eine Verletzung seines Luftraums an.

Anschlag bei Paris: Prominente protestieren gegen Rassismus in Frankreich

Nach dem rassistischen Anschlag nahe Paris, bei dem ein Mensch getötet und fünf weitere verletzt wurden, haben etwa 100 Persönlichkeiten aus Kultur und Sport gegen Rassismus protestiert. "Wir wussten, dass die Worte des Hasses erneut mit Töten enden würden", steht über dem am Dienstag von dem Magazin "Politis" veröffentlichten Aufruf. Zu den Unterzeichnern zählen der Schauspieler Omar Sy, der Filmemacher Michel Hazanavicius, der ehemalige Fußballstar Lilian Thuram und zahlreiche Rapper. Die Unterzeichner wandten sich gegen "Gleichgültigkeit" und forderten eine Schweigeminute in der Nationalversammlung für den Getöteten.

EU schlägt Frontex-Einsatztruppe für Grenzschutz und Abschiebungen vor

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, innerhalb der europäischen Grenzschutzagentur Frontex eine Art flexible Einsatztruppe einzurichten. Frontex solle bis 2041 auf insgesamt 30.000 Mitarbeiter aufgestockt und eine "neue 'Europäische Reserve für Grenzschutz und Abschiebung' mit 17.000 Einsatzkräften geschaffen" werden, erklärte die Brüsseler Behörde am Dienstag. Diese solle "den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen und bei Bedarf eingesetzt werden können".

Prozess um Nord-Stream-Sprengung: Gericht lehnt Antrag auf Einstellung ab

Im Hamburger Prozess um die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines ist die Verteidigung mit einem Antrag auf Verfahrenseinstellung gescheitert. Das Oberlandesgericht Hamburg lehnte diesen am Dienstag als unbegründet ab. In dem Verfahren ist ein früherer Offizier der ukrainischen Streitkräfte unter anderem wegen eines Kriegsverbrechens angeklagt. Er soll die Sprengung mitgeplant und zum Sabotageteam gehört haben. Das Gericht setzte Verhandlungstermine bis Ende Januar an.

Textgröße ändern: