Deutsche Tageszeitung - Gericht in Südkorea urteilt zugunsten von Opfern der Sexsklaverei im Weltkrieg

Gericht in Südkorea urteilt zugunsten von Opfern der Sexsklaverei im Weltkrieg


Gericht in Südkorea urteilt zugunsten von Opfern der Sexsklaverei im Weltkrieg
Gericht in Südkorea urteilt zugunsten von Opfern der Sexsklaverei im Weltkrieg / Foto: © YONHAP/AFP

Ein Gericht in Südkorea hat Japan zur Entschädigung von 16 Frauen wegen Sexsklaverei im Zweiten Weltkrieg verurteilt. Das Hohe Gericht in Seoul ordnete am Donnerstag an, dass Japan jeder der Frauen 200 Millionen Won (rund 140.800 Euro) zahlen müsse.

Textgröße ändern:

Die Opfer seien "gewaltsam entführt oder in die sexuelle Versklavung gelockt" worden, hieß es in von der Nachrichtenagentur AFP eingesehenen Gerichtsunterlagen. In der Folge hätten sie "Schäden" erlitten und "kein normales Leben in der Nachkriegszeit" führen können.

Das Gericht hob damit ein früheres Urteil von 2021 auf. In diesem hatte ein Gericht den Frauen Entschädigungszahlungen in Berufung auf die "souveräne Immunität" Tokios abgeschlagen und erklärt, eine Anerkennung der Ansprüche der Opfer könne zu einem diplomatischen Zwischenfall führen. Nun urteilten die Richter, dass "es vertretbar sei, zu sagen, dass die souveräne Immunität (...) im Fall von illegalem Verhalten" nicht respektiert werden solle.

Das 95-jährige Opfer Lee Young-so, eine der 16 Frauen, warf ihre Arme beim Verlassen des Gerichtsgebäudes vor Freude in die Luft. "Ich bin sehr dankbar", sagte sie vor Reportern.

Nach Schätzungen von Historikern hatten japanische Soldaten während des Weltkriegs rund 200.000 junge Frauen, zumeist Koreanerinnen, als Sexsklavinnen missbraucht. Diese Frauen wurden von den Japanern beschönigend "Trostfrauen" genannt.

Das Schicksal dieser Frauen belastet bis heute das Verhältnis zwischen Japan und Südkorea. Die japanische Regierung hat zwar Gräueltaten eingeräumt, Kritiker geben aber an, dass sich Verantwortliche über Jahrzehnte geweigert haben, die volle Verantwortung für die Versklavung der Frauen zu übernehmen. Tokio argumentiert, dass die Opfer von Zivilisten für Militärbordelle rekrutiert worden seien, die kommerziell organisiert gewesen seien.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Jordanien meldet mehr als 20 getötete Dschihadisten nach Luftangriffen in Syrien

Bei jordanischen Vergeltungsangriffen in Syrien nach einem Anschlag auf eine christliche Kirche in Jordanien sind jordanischen Angaben zufolge mehr als 20 Dschihadisten getötet worden. Auch ein großes Waffenlager der Islamisten sei bei dem Angriff am Montag zerstört worden, teilte der jordanische Regierungssprecher Mohammed Al Momani am Dienstag mit. Zugleich war Amman bemüht, die Beziehungen zu Syrien nicht zu beeinträchtigen und erklärte, es habe "großen Respekt" für den syrischen Staat. Syrien schloss als Reaktion auf den jordanischen Angriff in Syrien einen Grenzübergang zu Jordanien und prangerte eine Verletzung seines Luftraums an.

Anschlag bei Paris: Prominente protestieren gegen Rassismus in Frankreich

Nach dem rassistischen Anschlag nahe Paris, bei dem ein Mensch getötet und fünf weitere verletzt wurden, haben etwa 100 Persönlichkeiten aus Kultur und Sport gegen Rassismus protestiert. "Wir wussten, dass die Worte des Hasses erneut mit Töten enden würden", steht über dem am Dienstag von dem Magazin "Politis" veröffentlichten Aufruf. Zu den Unterzeichnern zählen der Schauspieler Omar Sy, der Filmemacher Michel Hazanavicius, der ehemalige Fußballstar Lilian Thuram und zahlreiche Rapper. Die Unterzeichner wandten sich gegen "Gleichgültigkeit" und forderten eine Schweigeminute in der Nationalversammlung für den Getöteten.

EU schlägt Frontex-Einsatztruppe für Grenzschutz und Abschiebungen vor

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, innerhalb der europäischen Grenzschutzagentur Frontex eine Art flexible Einsatztruppe einzurichten. Frontex solle bis 2041 auf insgesamt 30.000 Mitarbeiter aufgestockt und eine "neue 'Europäische Reserve für Grenzschutz und Abschiebung' mit 17.000 Einsatzkräften geschaffen" werden, erklärte die Brüsseler Behörde am Dienstag. Diese solle "den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen und bei Bedarf eingesetzt werden können".

Prozess um Nord-Stream-Sprengung: Gericht lehnt Antrag auf Einstellung ab

Im Hamburger Prozess um die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines ist die Verteidigung mit einem Antrag auf Verfahrenseinstellung gescheitert. Das Oberlandesgericht Hamburg lehnte diesen am Dienstag als unbegründet ab. In dem Verfahren ist ein früherer Offizier der ukrainischen Streitkräfte unter anderem wegen eines Kriegsverbrechens angeklagt. Er soll die Sprengung mitgeplant und zum Sabotageteam gehört haben. Das Gericht setzte Verhandlungstermine bis Ende Januar an.

Textgröße ändern: