Deutsche Tageszeitung - Sicherungsverwahrung für Täter im Fall um sogenanntes Horrorhaus in Höxter

Sicherungsverwahrung für Täter im Fall um sogenanntes Horrorhaus in Höxter


Sicherungsverwahrung für Täter im Fall um sogenanntes Horrorhaus in Höxter
Sicherungsverwahrung für Täter im Fall um sogenanntes Horrorhaus in Höxter / Foto: © AFP/Archiv

Der Haupttäter im Fall der tödlichen Misshandlungen zweier Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter in Nordrhein-Westfalen soll nachträglich in Sicherungsverwahrung. Das entschied das Landgericht Paderborn wegen der Gefahrenprognose des Manns, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag sagte. Der Kammer zufolge bestehe bei dem Täter eine "hohe Wahrscheinlichkeit" für die Begehung ähnlich schwerer Straftaten zulasten weiterer Frauen.

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Ohne die Anordnung der Sicherungsverwahrung würde der bereits 2018 verurteilte W. nach Verbüßung seiner Haftstrafe freikommen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

In einem 2016 begonnenen Verfahren verurteilte das Landgericht Paderborn W. 2018 wegen Mordes durch Unterlassen, versuchten Mordes durch Unterlassen und gefährlicher Körperverletzung zu elf Jahren Haft. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Psychiatrie an. In dem Prozess hatte eine Gutachterin dem intellektuell stark eingeschränkten Mann eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Eine Mitangeklagte erhielt damals wegen der gleichen Vorwürfe 13 Jahre Haft. Die Angeklagten hatten mehrere Frauen dem Urteil zufolge über Jahre hinweg durch Kontaktanzeigen in ihr Haus gelockt und so schwer misshandelt, dass zwei von ihnen starben. Zwei weitere Frauen wurden ebenfalls schwer misshandelt, diese überlebten aber. Der Fall sorgte wegen seiner Rohheit und Brutalität bundesweit für Entsetzen.

Im August 2020 wurde die Unterbringung W.s in dem psychiatrischen Krankenhaus durch einen rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Münster beendet, und er kam in Haft. Die Begründung dafür lautete, dass die verminderte Schuldfähigkeit nicht gegeben sei. Grundlagen der Entscheidung waren eine Stellungnahme der Klinik und das Gutachten eines Sachverständigen.

Das Horrorhaus von Höxter bekam 2017 zunächst neue Eigentümer. Einige Monate später entdeckten Ermittler darin eine Cannabisplantage. 2022 wurde das Gebäude schließlich abgerissen.

(O.Zhukova--DTZ)

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