Deutsche Tageszeitung - Katzen gequält und Kind verletzt - Hafturteil gegen 42-Jährigen in Mönchengladbach

Katzen gequält und Kind verletzt - Hafturteil gegen 42-Jährigen in Mönchengladbach


Katzen gequält und Kind verletzt - Hafturteil gegen 42-Jährigen in Mönchengladbach
Katzen gequält und Kind verletzt - Hafturteil gegen 42-Jährigen in Mönchengladbach / Foto: © AFP/Archiv

Weil er die Tochter seiner Lebensgefährtin körperlich verletzte und zwei Katzen zu Tode quälte, ist ein 42-Jähriger vom Landgericht Mönchengladbach zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Kammer sprach den Mann wegen Körperverletzung in drei Fällen und Tierquälerei schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte.

Textgröße ändern:

Die mitangeklagte Lebensgefährtin und Kindsmutter erhielt wegen Körperverletzung durch Unterlassen eine Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro. Sie soll die Taten mitbekommen haben, aber nicht eingeschritten sein. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten zweieinhalb Jahre Haft und für die Frau eine kurze Bewährungsstrafe. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Laut Anklage soll der 42-Jährige die beiden Katzen der Mitangeklagten gequält haben, offenbar weil er sich durch das Miauen gestört fühlte. Eines der Tiere soll er demnach im März 2021 zwischen elektrisch verstellbaren Sofalehnen eingeklemmt und mehrfach gequetscht haben. Er habe die Katzen dann durch wiederholtes Schlagen gegen die Wand getötet und schließlich im Hausmüll entsorgt, lautete der Anklagevorwurf weiter.

Der Prozess war zunächst zur Verhandlung vor dem Amtsgericht in Mönchengladbach vorgesehen. Da als weiterer Vorwurf dann auch körperliche Angriffe gegen die Tochter der Mitangeklagten hinzukamen, ging das Verfahren an das Mönchengladbacher Landgericht. Laut der Anklage züchtigte der Mann 2021 mehrmals das damals dreijährige Mädchen.

Demnach soll er das Kind brutal am Oberarm gefasst, ins Kinderzimmer gezerrt und gewaltsam ins Bett geschleudert haben. Ein anderes Mal soll er das Mädchen im Schlafzimmer eingesperrt und dann die Tür so wütend eingetreten haben, dass die Türklinke gegen den Kopf des Kinds schlug.

Danach soll er das Mädchen mit großer Wucht in einen Schlafzimmerschrank geworfen haben. Das Mädchen erlitt schwere Verletzungen sowie Blutergüsse um beide Augen und verlor einen Zehennagel.

Auch habe der Angeklagte eine Zigarette oder einen ähnlichen Gegenstand auf dem Rücken des Mädchens ausgedrückt und damit eine Brandwunde verursacht. Das Kind musste nach dem letzten Vorfall mehrere Tage lang in einem Krankenhaus behandelt werden.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

Oberstes Gericht erlaubt Trump Entzug der Aufenthaltstitel von 500.000 Migranten

Das Oberste Gericht der USA hat es Präsident Donald Trump bis auf Weiteres erlaubt, einer halben Million Migranten ihr Aufenthaltsrecht zu entziehen. Das am Freitag ergangene Urteil war nicht unterzeichnet und enthielt keine Begründung, zwei von demokratischen Präsidenten ernannte Richterinnen stimmten jedoch in einem Sondervotum dagegen. Das US-Heimatschutzministerium hatte im März bekanntgegeben, dass rund 532.000 Menschen aus Kuba, Haiti, Nicaragua und Venezuela das Land verlassen müssen, die durch ein spezielles Programm von Trumps Vorgänger Joe Biden in die USA gekommen waren.

Millionenbetrug mit Steuersparmodellen: Landgericht Stuttgart verhängt Haftstrafen

Wegen Betrugs mit Steuersparversprechen in Millionenhöhe hat das Landgericht Stuttgart vier Männer zu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt. Gegen zwei Angeklagte verhängte es nach Angaben eines Sprechers am Freitag Gefängnisstrafen von dreieinhalb sowie sechs Jahren. Zwei Beschuldigte erhielten Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten sowie zwei Jahren, in einem Fall wegen Beihilfe. Nach Überzeugung des Gerichts hatten sie Anleger getäuscht.

AfD in Freiburger Gemeinderat unterliegt in Rechtsstreit um Artikel in Amtsblatt

Die AfD im Gemeinderat von Freiburg ist in einem Prozess um die Veröffentlichung eines Artikels mit Ausführungen zu Einwanderungspolitik und Kriminalität im Amtsblatt der baden-württembergischen Stadt gescheitert. Es handle sich dabei "um eine allgemeinpolitische Stellungnahme ohne hinreichenden kommunalen oder kommunalpolitischen Bezug", entschied das Verwaltungsgericht in Freiburg nach Angaben vom Freitag. Die Redaktion habe den Artikel berechtigterweise abgewiesen.

Polizistin Ohr abgebissen: Mann muss vier Jahre ins Gefängnis

Weil er einer Polizistin ein Teil des Ohrs abbiss, soll ein 41 Jahre alter Mann für vier Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Köln verurteilte den Mann wegen dieser und anderer Taten am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung zu der Haftstrafe.

Textgröße ändern: