Deutsche Tageszeitung - Gericht: Schließung von Jugendheimen in Brandenburg vor zehn Jahren rechtswidrig

Gericht: Schließung von Jugendheimen in Brandenburg vor zehn Jahren rechtswidrig


Gericht: Schließung von Jugendheimen in Brandenburg vor zehn Jahren rechtswidrig
Gericht: Schließung von Jugendheimen in Brandenburg vor zehn Jahren rechtswidrig / Foto: © AFP/Archiv

Zehn Jahre nach der erzwungenen Schließung von drei Jugendheimen in Brandenburg hat das Verwaltungsgericht Cottbus einer Klage des Betreibers gegen das Landesjugendministerium stattgegeben. Die Schließung sei rechtswidrig gewesen, erklärte es am Donnerstagabend. Die Einrichtungen, die unter dem Namen "Haasenburg" firmierten, waren nach Gewaltvorwürfen und Suiziden in Verruf geraten.

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Dort wurden auch Jugendliche betreut, die in geschlossenen Heimen untergebracht werden sollten. Es habe immer wieder "gravierende Vorkommnisse" gegeben, erklärte das Ministerium. Das Landesjugendamt habe damals deshalb schon vor Ort kontrolliert und den Betreiber zu Auflagen verpflichtet. Im Frühling und Sommer 2013 habe sich die Lage deutlich zugespitzt.

Die damalige Landesjugendministerin Martina Münch (SPD) setzte eine Untersuchungskommission ein, schließlich wurde die Betriebserlaubnis entzogen. Ein Eilantrag des Betreibers dagegen scheiterte im Januar 2014 vor dem Verwaltungsgericht und später vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, wie das Ministerium weiter mitteilte. Nun entschied das Verwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren und gab dem Betreiber Recht.

Es habe sich nicht feststellen lassen, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Heimen gefährdet gewesen sei, erklärte es zur Begründung. Auch sei nicht festzustellen, dass der Betreiber nicht dazu bereit oder in der Lage gewesen sei, eine unterstellte Gefährdung abzuwenden.

Brandenburgs Jugendminister Steffen Freiberg (SPD) bedauerte das Urteil. "Das Wohl der Kinder und Jugendlichen in Jugendhilfeeinrichtungen ist und bleibt für mich und mein Ministerium die oberste Maxime", erklärte er und kündigte an, die Urteilsbegründung und weitere rechtliche Schritte zu prüfen.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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