Deutsche Tageszeitung - 13-Jähriger wirft in Magdeburg Radio auf Zug und muss zehntausende Euro zahlen

13-Jähriger wirft in Magdeburg Radio auf Zug und muss zehntausende Euro zahlen


13-Jähriger wirft in Magdeburg Radio auf Zug und muss zehntausende Euro zahlen
13-Jähriger wirft in Magdeburg Radio auf Zug und muss zehntausende Euro zahlen / Foto: © AFP/Archiv

Weil ein Jugendlicher als 13-Jähriger von einer Brücke in Magdeburg ein Radio auf einen Zug warf, muss er zehntausende Euro an die Deutsche Bahn zahlen. Das sieht ein in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht Magdeburg erzielter Vergleich vor, wie das Gericht am Montag mitteilte.

Textgröße ändern:

Danach muss der mittlerweile 17-Jährige in monatlichen Raten rund 42.000 Euro an die DB Regio AG zahlen. Sollte er bis Oktober 2032 insgesamt 20.000 Euro an die Klägerin überwiesen haben, wird ihm der Rest der Forderung erlassen. (10 O 457/23)

Im Februar 2020 warf der damals 13-Jährige ein altes Radio von einer Brücke auf das Dach eines vorbeifahrenden Regionalexpresses, wodurch am Zug ein Kurzschluss verursacht wurde. Der Lokführer leitete eine Notbremsung ein. Der Zug wurde beschädigt und musste in eine Werkstatt abgeschleppt werden. Von den 75 Reisenden wurde niemand verletzt.

An dem Vorfall waren auch zwei andere Jugendliche beteiligt, die das Geschehen mit Handys filmten und als vermeintliche "Mutprobe" in soziale Netzwerke stellen wollten.

Zur Tatzeit war der Beklagte noch strafunmündig. Die Bahn machte aber zivilrechtlich Schadensersatzansprüche gegen den Jugendlichen geltend. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann auch ein Kind ab zehn Jahren zum Schadensersatz verurteilt werden, wenn es die zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte.

Im Zivilprozess verteidigte sich der durch seine Eltern und Rechtsanwälte vertretene Jugendliche demnach unter anderem damit, nicht damit gerechnet zu haben, dass der Wurf mit dem Radio gravierende Folgen haben könnte. In der mündlichen Verhandlung wurde im September der Weg für einen Vergleich geebnet, der dann im November geschlossen wurde.

(L.Barsayjeva--DTZ)

Empfohlen

US-Bundesgericht stoppt geplante Trump-Einfuhrzölle als "verfassungswidrig"

Ein US-Bundesgericht hat die von US-Präsident Donald Trump geplanten gegenseitigen Einfuhrzölle als "verfassungswidrig" gestoppt. Der Präsident habe mit der Berufung auf ein Notstandsgesetz von 1977 seine Befugnisse überschritten, hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten und von der Nachrichtenagentur AFP eingesehenen Urteil. Jede Auslegung des Gesetzes, "die eine unbegrenzte Übertragung von Zollbefugnissen" vorsehe, sei "verfassungswidrig". Das Weiße Haus kritisierte die Richter für ihre Entscheidung scharf und kündigte an, das Urteil anzufechten.

Mehr als 17.000 Menschen im Zentrum Kanadas wegen heftiger Waldbrände evakuiert 

Wegen heftiger Waldbrände sind im Zentrum Kanadas mehr als 17.000 Menschen in Sicherheit gebracht worden. Es handele sich um "die größte Evakuierungsaktion" in der Provinz Manitoba "seit Menschengedenken", sagte Manitobas Premierminister Wab Kinew am Mittwoch vor Journalisten. Für die gesamte Provinz sei der Notstand ausgerufen worden.

Teile von Schweizer Dorf Blatten durch Gletscherabbruch zerstört

Durch einen großen Gletscherabbruch im Süden der Schweiz ist ein Teil des kleinen Orts Blatten von einer riesigen Lawine überrollt worden. Die Häuser zahlreicher Einwohner des Dorfs seien zerstört worden, sagte der Informationschef des örtlichen Notfallstabs, Jonas Jeitziner, der Schweizer Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Mittwoch. Der Agentur zufolge wird ein Mensch vermisst. Das Dorf im Kanton Wallis mit etwa 300 Einwohnern war vergangene Woche wegen der Gefahr des Gletscherabbruchs evakuiert worden.

Gericht bestätigt Waffenverbot für Mitglied von rechtsextremer Partei Die Heimat

Das Verwaltungsgericht im niedersächsischen Braunschweig hat ein behördliches Waffenverbot für ein Mitglied der rechtsextremistischen NPD-Nachfolgepartei Die Heimat in einem Eilverfahren vorläufig bestätigt. In dessen Fall greife die sogenannte Regelvermutung, dass Angehörige von als verfassungsfeindlich eingestuften Vereinigungen als unzuverlässig im waffenrechtlichen Sinn einzustufen seien, erklärte das Gericht am Mittwoch. Das Waffenbesitzverbot werde sich auch im Hauptverfahren aller Voraussicht nach als rechtmäßig erweisen.

Textgröße ändern: