Deutsche Tageszeitung - BGH: Schadenersatz bei illegaler Abgastechnik auch für Wohnmobilkäufer

BGH: Schadenersatz bei illegaler Abgastechnik auch für Wohnmobilkäufer


BGH: Schadenersatz bei illegaler Abgastechnik auch für Wohnmobilkäufer
BGH: Schadenersatz bei illegaler Abgastechnik auch für Wohnmobilkäufer / Foto: © AFP/Archiv

Nach einem neuen Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) können sich Besitzer von Wohnmobilen mit illegaler Abgastechnik Hoffnung auf Schadenersatz machen. Der sogenannte Dieselsenat entschied am Montag in Karlsruhe, den Rechtsstreit eines Wohnmobilkäufers mit dem Autokonzern Stellantis neu aufrollen zu lassen. Ob es sich um ein Auto oder ein Wohnmobil handelt, ist für eine Entschädigung dabei unwichtig. (Az. VIa ZR 1425/22)

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Der Kläger will Geld zurück, weil im Motor des Wohnmobils ein sogenanntes Thermofenster eingebaut ist. Dieses steuert die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur. Bei besonders hohen oder tiefen Temperaturen wird die Reinigung gedrosselt, weswegen das Auto dann mehr gesundheitsschädliche Stickoxide ausstößt.

Mit seiner Klage wandte sich der Käufer zuerst an das Landgericht Bayreuth und in der Berufung an das Oberlandesgericht Bamberg. Als er auch dort keinen Erfolg hatte, zog er vor den Bundesgerichtshof, wo seine Revision nun Erfolg hatte. Das Oberlandesgericht muss erneut püfen, ob der Mann Anspruch auf Schadenersatz hat.

Er hatte das Wohnmobil Fiat Ducato Sunlight A 68 im April 2018 zum Neupreis von mehr als 52.000 Euro in Deutschland gekauft. Hersteller des Basisfahrzeugs ist die Stellantis-Tochter Fiat. Die EG-Typgenehmigung nach der Abgasnorm Euro 6 war in Italien erteilt worden. Zwar fragte das Kraftfahrtbundesamt dort im Jahr 2016 nach potenziell unzulässigen Abschalteinrichtungen, die italienischen Behörden sahen aber keinen Anlass einzuschreiten. Es gab keinen Rückruf.

Bis vor einigen Monaten hatte der Bundesgerichtshof Schadenersatz wegen eines Thermofensters immer abgelehnt. Er argumentierte, dass es sich nicht um vorsätzliche Schädigung von Autokäufern, sondern höchstens um Fahrlässigkeit handle. Im Frühling urteilte allerdings der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass auch bei Fahrlässigkeit ein Anspruch auf Schadenersatz bestehe. Bereits vorher hatte er entschieden, dass Abschalteinrichtungen wie Thermofenster nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig sind.

Das europäische Urteil musste der Bundesgerichtshof in die nationale Rechtsprechung integrieren und urteilte im Juni, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Entschädigung zusteht, wenn in ihrem Auto die Abgasreinigung wegen eines Thermofensters nicht ordnungsgemäß funktioniert. Das gilt auch, wenn der Autobauer nicht absichtlich getäuscht, sondern lediglich fahrlässig gehandelt hat.

Der Käufer muss jeweils beweisen, dass eine solche Abschalteinrichtung vorliegt. Der Hersteller muss beweisen, dass sie ausnahmsweise zulässig ist. Wenn das Gericht feststellt, dass in dem Auto eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, muss der Hersteller beweisen, dass er weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat. Ansonsten schuldet er dem Käufer Schadenersatz - auch wenn es um ein Wohnmobil geht, wie der BGH nun entschied.

Der Schadenersatz ist dann aber nicht so hoch wie der Kaufpreis, sondern beträgt zwischen fünf und 15 Prozent davon. Entscheidend ist die Wertminderung, weil möglicherweise Einschränkungen wie Fahrverbote drohen können.

Der Anwalt von Stellantis hatte in der Verhandlung argumentiert, dass hier italienisches Recht maßgeblich sei, weil der Fahrzeugtyp in Italien genehmigt wurde. Es komme aber darauf an, wo das fertige Fahrzeug in Verkehr gebracht wurde, erklärte der Bundesgerichtshof - das sei im aktuellen Fall Deutschland.

(L.Møller--DTZ)

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