Deutsche Tageszeitung - Neun Angeklagte wegen Missbrauchs von Jugendlicher in Hamburger Park verurteilt

Neun Angeklagte wegen Missbrauchs von Jugendlicher in Hamburger Park verurteilt


Neun Angeklagte wegen Missbrauchs von Jugendlicher in Hamburger Park verurteilt
Neun Angeklagte wegen Missbrauchs von Jugendlicher in Hamburger Park verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Etwas mehr als drei Jahre nach sexuellen Übergriffen auf eine alkoholisierte und widerstandsunfähige 15-Jährige im Hamburger Stadtpark hat das Landgericht der Hansestadt neun Beschuldigte zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr sowie zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Vier Strafen wurden nach Gerichtsangaben vom Dienstag unter Auflagen und flankiert von Weisungen zur Bewährung ausgesetzt.

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Bei vier weiteren Strafen wird demnach erst nach einem halben Jahr über eine Vollstreckung der Haftstrafe entschieden, bis dahin wird im Rahmen einer sogenannten Vorbewährung noch die weitere Entwicklung der Beschuldigten abgewartet. Auch für diese gelten Auflagen und Weisungen. Ein zehnter Angeklagter wurde von allen Vorwürfen freigesprochen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zur Tatzeit 16- bis 20-jährigen Beschuldigten ihr Opfer im September 2020 nahe einer Party im Stadtpark in Hamburg in wechselnden Zusammensetzung über einen längeren Zeitraum hinweg missbraucht hatten. Demnach führten sie die erheblich betrunkene und später zusätzlich auch noch in einer psychischen Ausnahmesituation befindliche Jugendliche wiederholt in ein Gebüsch, wo es zu sexuellen Übergriffen kam.

Nach Angaben des Landgerichts handelte es sich um eine Vergewaltigung teils unter Ausnutzung einer hilflosen Lage, wobei Drohungen oder Gewaltanwendung nicht feststellbar waren. Demnach zeigte das Opfer aufgrund alkoholbedingter "Ausfallerscheinungen" und später im Zuge einer akuten "Belastungsreaktion" zum Teil "paradoxe Verhaltensweisen". Es leistete im späteren Verlauf laut Urteil nicht ausschließbar zumindest auch keinen erkennbaren Widerstand. Die Beschuldigten hätten dies jedoch erkannt und diese Wehrlosigkeit ausgenutzt.

Ein Beschuldigter wurde außerdem wegen der Herstellung jugendpornografischen Inhalte und einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen verurteilt. Er hatte während eines Teils der Taten Aufnahmen gemacht. Ursprünglich gab es in dem langwierigen Verfahren elf Angeklagte. Ein beschuldigter Mann wurde bereits im April freigesprochen.

Die Vergewaltigung der Jugendlichen erregte in der Hansestadt Entsetzen und größeres Aufsehen. Die Ermittlungen dauerten lange, weil die Täter unbekannt waren und erst später identifiziert wurden. Auch der im Mai vergangenen Jahres begonnene Prozess dauerte mit 68 Verhandlungstagen lange. Laut Gericht war die Beweisaufnahme "komplex", die meisten Feststellungen beruhten am Ende allein auf Indizien wie DNA-Spuren. Unmittelbare Tatzeugen habe es nicht gegeben.

(M.Dylatov--DTZ)

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