Deutsche Tageszeitung - "Dämliches Stück Hirn-Vakuum": SPD-Politikerin muss Schmähkritik nicht hinnehmen

"Dämliches Stück Hirn-Vakuum": SPD-Politikerin muss Schmähkritik nicht hinnehmen


"Dämliches Stück Hirn-Vakuum": SPD-Politikerin muss Schmähkritik nicht hinnehmen
"Dämliches Stück Hirn-Vakuum": SPD-Politikerin muss Schmähkritik nicht hinnehmen / Foto: © AFP/Archiv

Die SPD-Politikerin Sawsan Chebli muss die Bezeichnung als "dämliches Stück Hirn-Vakuum" nicht hinnehmen. Der Autor eines entsprechenden Facebook-Beitrags wurde zur Unterlassung verurteilt, wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch ohne Nennung von Namen mitteilte. Die Äußerung sei eine Schmähkritik, für die er haften müsse. Er habe sein Facebook-Konto nicht ausreichend vor fremdem Zugriff gesichert. (Az.: 4 U 58/23).

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Ausgangspunkt des Rechtsstreits war ein TV-Beitrag des Satirikers Dieter Nuhr, den Chebli kritisierte. Der CDU-Fraktionsvorsitzende in Brandenburg, Jan Redmann, nahm dazu auf Facebook Stellung. Den Beitrag Redmanns wiederum kommentierte ein Mann unter anderem mit "Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Chebli". Chebli ließ den Mann wegen des mittlerweile gelöschten Beitrags abmahnen und erhob anschließend Klage auf Unterlassung und Schmerzensgeld.

Der Mann argumentierte, dass er nicht der Urheber des Beitrags gewesen sei, sondern sich jemand seines Notebooks bemächtigt haben müsse. Das Landgericht Heilbronn hatte die Klage noch abgewiesen und sah den Beitrag als noch von der Meinungsfreiheit gedeckt an.

Diese Entscheidung kassierten die Richter am OLG nun. Der Senat sah es als erwiesen an, dass der Beklagte den Beitrag verfasst hatte. Einerseits habe er sich vom Inhalt distanziert, ihn andererseits allerdings damit verteidigt, dass es ihm erlaubt sein müsse, auf Chebli als Politikerin zu reagieren, um sie "fertig zu machen".

Die Diffamierung habe im Vordergrund gestanden, seine Äußerung habe keinen nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung. Der Kommentar könne nicht mehr als adäquate Reaktion auf das Vorverhalten Cheblis angesehen werden.

Das von Chebli geforderte Schmerzensgeld sprach ihr das Gericht allerdings nicht zu. Trotz der erheblichen Persönlichkeitsrechtsverletzung lägen die Voraussetzungen dafür nicht vor. Chebli benutze selbst "starke Worte" und habe den Diskurs damit erst veranlasst. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

(W.Uljanov--DTZ)

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