Deutsche Tageszeitung - Mann in Tiefgarage erschossen: Lebenslange Haft für Angeklagten in Bochum

Mann in Tiefgarage erschossen: Lebenslange Haft für Angeklagten in Bochum


Mann in Tiefgarage erschossen: Lebenslange Haft für Angeklagten in Bochum
Mann in Tiefgarage erschossen: Lebenslange Haft für Angeklagten in Bochum / Foto: © AFP/Archiv

Fast neun Monate nach den tödlichen Schüssen auf einen Mann in einer Tiefgarage ist am Freitag ein 27-jähriger Beschuldigter vom Landgericht Bochum zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach den Angeklagten nach Angaben einer Gerichtssprecherin wegen Mordes schuldig. Das 58-jährige Opfer war Anfang März durch mehrere Schüsse in seinem Auto getötet worden.

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Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und verfügte eine anschließende Sicherungsverwahrung des Verurteilten, wie die Sprecherin sagte. Als Mordmerkmale habe das Gericht Heimtücke sowie niedrigen Beweggründen festgestellt.

Hintergrund der Tat war ein Streit im Straßenverkehr zwischen dem Angeklagten und dem 58-Jährigen. Demnach ging es um ein vermeintliches Handyfoto, das der 58-Jährige von dem Angeklagten geschossen haben soll. Der 27-Jährige forderte den 58-Jährigen dann vergeblich auf, das Fotos zu löschen.

Der Angeklagte habe dann wenige Tage später an der Bochumer Wohnadresse des 58-Jährigen seinem Opfer aufgelauert. Als sich der 58-Jährige in der Tiefgarage in sein Auto setzte, gab der heute 27-Jährige fünf Schüsse von hinten und zwei Schüsse von der Seite auf das Opfer ab. Der Mann starb noch vor Ort.

Der Leichnam des Erschossenen wurde wenig später auf dem Fahrersitz des geparkten Autos in der Tiefgarage entdeckt. Der Angeklagte rückte schließlich durch eine Funkzellenauswertung in den Fokus der Ermittler.

In dem Verfahren wurde zudem ein Mitangeklagter wegen versuchter Strafvereitelung zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, sagte die Sprecherin weiter. Das Gericht gehe davon aus, dass der Mann kurz nach der Tat das Auto des Angeklagten vom Tatort weggefahren habe. Eine Beihilfe zum Mord habe ihm jedoch nicht nachgewiesen werden können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(V.Korablyov--DTZ)

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