Deutsche Tageszeitung - Prozess gegen Amokfahrer von Trier muss großteils neu aufgerollt werden

Prozess gegen Amokfahrer von Trier muss großteils neu aufgerollt werden


Prozess gegen Amokfahrer von Trier muss großteils neu aufgerollt werden
Prozess gegen Amokfahrer von Trier muss großteils neu aufgerollt werden / Foto: © AFP/Archiv

Das Mordurteil gegen den Amokfahrer von Trier ist größtenteils aufgehoben worden. Das Landgericht der rheinland-pfälzischen Stadt habe Rechtsfehler gemacht, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe mit. Der damals 52 Jahre alte Angeklagte Bernd W. war im August 2022 unter anderem wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. (Az. 4 StR 40/23)

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Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung von W. in der Psychiatrie an. Es sah als erwiesen an, dass er am 1. Dezember 2020 in der Trierer Innenstadt wahllos Passanten überfahren hatte. Dabei habe er die Absicht gehabt, viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Bei der Attacke in der Fußgängerzone wurden fünf Menschen unmittelbar getötet, ein weiteres Opfer starb rund elf Monate später an den Folgen.

Die gerichtliche Rekonstruktion des Tatablaufs beanstandete der BGH nicht. Das Landgericht habe aber Fehler bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten gemacht. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet W. an einer Wahnstörung und einer paranoiden Schizophrenie.

Die Trierer Richterinnen und Richter gingen davon aus, dass seine Schuldfähigkeit durch die Krankheit erheblich vermindert sei, aber nicht aufgehoben. Nun muss sich das Landgericht erneut mit dem Fall befassen.

(V.Sørensen--DTZ)

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