Deutsche Tageszeitung - Rechtskräftig verurteilter Doppelmörder soll Land Hessen Schadenersatz erstatten

Rechtskräftig verurteilter Doppelmörder soll Land Hessen Schadenersatz erstatten


Rechtskräftig verurteilter Doppelmörder soll Land Hessen Schadenersatz erstatten
Rechtskräftig verurteilter Doppelmörder soll Land Hessen Schadenersatz erstatten / Foto: © AFP/Archiv

Ein rechtskräftig verurteilter Doppelmörder muss dem Land Hessen einem Urteil zufolge Schadenersatzzahlungen erstatten, die dieses für ein schwer verletztes Opfer aufbrachte. Der Mann soll 70.000 Euro bezahlen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. (Az.: 12 U 78/22)

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Im Juli 2011 war der Mann wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Dem Urteil zufolge hatte er im April 2009 ein Ehepaar erschossen und ihre erwachsene, an Autismus leidende Tochter durch Schüsse schwer verletzt. Die Tochter erlitt gesundheitliche Schäden im Sinn des Opferentschädigungsgesetzes. Das Land klagte nun gegen den Mann auf Erstattung von Heilbehandlungskosten, Waisenrente und Bestattungsgeld.

Das Landgericht Darmstadt gab in erster Instanz dem Land Recht. Diese Entscheidung bestätigten die Richter nun und wiesen die Berufung des Verurteilten ab. Der Mann ist verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Die Beweiswürdigung des Landgerichts zum Doppelmord und dem versuchten Mord seien nachvollziehbar und widerspruchsfrei. Demnach hatte der Mann das Ehepaar mit einer Waffe mit einer aufgesetzten und mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche als Schalldämpfer getötet.

Der Senat war überzeugt davon, dass der Mann den Doppelmord und den versuchten Mord beging. Neben seinem Verhalten vor der Tat spielte auch das Motiv eine Rolle. Mit dem Mord wollte er die durch die Familie verursachten Lärmbelästigungen beseitigen. Dies habe der Mann auch nicht bestritten. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist nicht rechtskräftig.

(L.Barsayjeva--DTZ)

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