Deutsche Tageszeitung - Aus Suizid wird Mord: Landgericht München I verurteilt Mann wegen Tat an Ehefrau

Aus Suizid wird Mord: Landgericht München I verurteilt Mann wegen Tat an Ehefrau


Aus Suizid wird Mord: Landgericht München I verurteilt Mann wegen Tat an Ehefrau
Aus Suizid wird Mord: Landgericht München I verurteilt Mann wegen Tat an Ehefrau / Foto: © AFP/Archiv

Ein vermeintlicher Suizid einer Frau ist doch ein Mord durch ihren Ehemann gewesen: Mit dieser Entscheidung änderte das Landgericht München I am Mittwoch in einem Revisionsfall die Strafe gegen den Ehemann. Srecko S. soll nun lebenslänglich ins Gefängnis, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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Die Ehefrau wurde 2015 erschossen gefunden. In einem ersten Verfahren wurde S. lediglich wegen eines Waffendelikts zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt, für die damaligen Richter war der Tod der Frau ein Suizid. Auf Revision der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof diese Entscheidung aber wieder auf.

Nach den Feststellungen der nun zuständigen Kammer hatte die Frau sich nicht selbst getötet, sondern war von ihrem getrennt von ihr lebenden Mann erschossen worden. Trotz der von der Frau gegen den Willen des Manns veranlassten Trennung hatte das Paar weiter Kontakt, beide hatten fünf gemeinsame Kinder.

Die Nacht vor der Tat wollten die beiden dem Urteil zufolge gemeinsam verbringen und am anderen Tag einen Ausflug mit den Kindern machen. Am Tatabend habe der Mann eine Nachricht eines Bekannten an die Frau entdeckt und deshalb entschlossen, sie zu töten.

Er habe sie zunächst durch einen Kopfschuss getötet und anschließend einen Suizid vorzutäuschen versucht. So habe S. der Frau eine Patrone in die Hand gelegt. Von diesem Ablauf des Geschehens war das Landgericht nach der Beweisaufnahme überzeugt.

Der Angeklagte hingegen habe unterschiedliche Versionen des Geschehens erfunden. Zunächst gab er an, dass seine Frau sich allein erschossen habe. In einer anderen Version erklärte er, dass er dabei war. Und schließlich sagte er aus, dass der tödliche Schuss bei einem Gerangel um die Waffe abgegeben wurde.

Das Gericht wertete die Tat als Mord aus niederen Beweggründen. Besonders verwerflich sei, dass der Mann die Trennungsentscheidung seiner Frau aus einem übersteigerten Besitzwillen nicht habe akzeptieren wollen, hieß es.

(V.Sørensen--DTZ)

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