Deutsche Tageszeitung - Schmiergelder angenommen: Bewährungsstrafe für Mitarbeiter von Krankenkasse

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Schmiergelder angenommen: Bewährungsstrafe für Mitarbeiter von Krankenkasse


Schmiergelder angenommen: Bewährungsstrafe für Mitarbeiter von Krankenkasse
Schmiergelder angenommen: Bewährungsstrafe für Mitarbeiter von Krankenkasse / Foto: © AFP/Archiv

Im Prozess gegen einen früheren Krankenkassenmitarbeiter um die Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe hat das Landgericht Bielefeld eine Bewährungsstrafe verhängt. Der Angeklagte wurde unter anderem wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am späten Mittwoch mitteilte. Als Bewährungsauflage setzte das Gericht unter anderem 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit fest.

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Dem Angeklagten, der für Finanzinvestitionen der Krankenkasse zuständig war, wurde in dem Prozess vorgeworfen, mehr als 2,2 Millionen Euro Schmiergelder für die Zeichnung bestimmter Finanzanlageprodukte kassiert zu haben. Das Geld soll laut Anklage von einem früheren Mitarbeiter einer Großbank geflossen sein.

Ferner soll ein weiterer Zeuge, der bis Ende 2012 als Anlageberater für die Krankenkasse und danach als selbstständiger Vermittler tätig gewesen sein soll, Schmiergelder bezahlt haben. Voraussetzung war laut Anklage, dass sich der Angeklagte für die Zeichnung der von ihnen angebotenen Anlageprodukte einsetzen würde. Zu den Zahlungen soll es zwischen 2013 und 2019 gekommen sein.

Laut Staatsanwaltschaft war der zum Prozessauftakt 58-jährige Angeklagte bis Ende 2017 bei der Krankenkasse als Gruppenleiter tätig. Seine Aufgabe sei es gewesen, den Markt nach potenziellen Finanzanlagen zu sondieren. Dabei habe er die Anlagen teils selbst abgeschlossen oder sie seinen Vorgesetzten mit einer Empfehlung vorgestellt.

Die Anlagen sollen dabei mit Geldern aus der Pflichtbeiträgen der Krankenkassenmitglieder finanziert worden sein. Später habe der Angeklagte diese Tätigkeit als freiberuflicher Berater weitergeführt.

(P.Hansen--DTZ)

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