Deutsche Tageszeitung - Höchststrafe nach Raubmorden an zwei Seniorinnen in Baden-Württemberg

Höchststrafe nach Raubmorden an zwei Seniorinnen in Baden-Württemberg


Höchststrafe nach Raubmorden an zwei Seniorinnen in Baden-Württemberg
Höchststrafe nach Raubmorden an zwei Seniorinnen in Baden-Württemberg / Foto: © AFP/Archiv

In einem Prozess um Raubmorde an zwei älteren Frauen in Baden-Württemberg hat das Landgericht Heilbronn den Angeklagten am Freitag wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld des 32 Jahre alten Manns fest und ordnete seine Sicherungsverwahrung an, wie ein Sprecher mitteilte. Eine härtere Strafe ist in Deutschland nicht möglich.

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Nach der umfangreichen Beweisaufnahme war das Gericht davon überzeugt, dass der Angeklagte vor etwa einem Jahr eine 77-jährige Frau in Schwäbisch Hall und einen Monat später eine 89 Jahre alte Frau in Michelbach an der Bils in ihren Wohnungen erschlagen hatte, um an Bargeld zu kommen. In einem weiteren Fall konnte die Ehefrau eines Seniors den Täter in die Flucht schlagen, hier blieb es bei einem bewaffneten Raubüberfall.

Das Gericht zog neben der Strafe als Wertersatz 1000 Euro für Tatbeute ein. Außerdem muss der Mann knapp 15.000 Euro für Beerdigungskosten an die Hinterbliebenen zahlen.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

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