Deutsche Tageszeitung - Freispruch in Prozess um Brand von Flüchtlingsheim in Mecklenburg-Vorpommern

Freispruch in Prozess um Brand von Flüchtlingsheim in Mecklenburg-Vorpommern


Freispruch in Prozess um Brand von Flüchtlingsheim in Mecklenburg-Vorpommern
Freispruch in Prozess um Brand von Flüchtlingsheim in Mecklenburg-Vorpommern / Foto: © AFP/Archiv

Im Prozess um den Brand eines Flüchtlingsheims in Groß Strömkendorf bei Wismar in Mecklenburg-Vorpommern hat das Landgericht Schwerin den Angeklagten vom Vorwurf der schweren Brandstiftung freigesprochen. Die zuständige Strafkammer sah es am Freitag nicht als erwiesen an, dass der 33-jährige Feuerwehrmann das reetgedeckte Haus am Abend des 19. Oktobers 2022 angezündet hatte. 14 Bewohner und drei Betreuer des Heims konnten sich unverletzt ins Freie retten. Das ehemalige Hotel "Schäfereck" allerdings brannte bis auf die Grundmauern nieder.

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Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Sie sah es in ihrem Plädoyer als erwiesen an, dass der Feuerwehrmann aus einem Nachbardorf von Groß Strömkendorf seit Mai 2022 in der Region auch sechs weitere Brände gelegt hatte. Dabei gerieten drei kleine Waldstücke, eine Strohmiete, ein Carport und ein Reetdachhaus in Brand. Von diesen Vorwürfen sprach das Gericht den Feuerwehrmann ebenfalls frei.

Die Staatsanwaltschaft hatte mit zahlreichen Indizien argumentiert, die in ihrer Summe auf den Angeklagten als Täter deuten würden. Es widerspreche zum Beispiel der Lebenserfahrung, dass der Angeklagte bei allen Bränden nur zufällig in der Nähe der Tatorte gewesen sei, kurz bevor die Feuer ausbrachen. Dies meinte die Anklage durch Mobilfunkdaten, Chatverläufe und Zeugenaussagen nachweisen zu können.

Das Gericht war wie die Verteidigung von dieser Indizienkette nicht überzeugt. Es zweifelte unter anderem an der Täterschaft des Angeklagten, weil ein Fallanalytiker insgesamt 18 Brände einem einzigen Täter zugeschrieben hatte. Der Angeklagte sei aber nur wegen sieben Bränden angeklagt worden. Zudem vermochte die Strafkammer kein nachvollziehbares Motiv beim Angeklagten zu erkennen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie Revision einlegt.

Der Brand sorgte seinerzeit bundesweit für Schlagzeilen, weil die Polizei zunächst einen fremdenfeindlichen Anschlag vermutete. Auf ein Schild vor dem Heim war wenige Tage vor dem Feuer ein Hakenkreuz geschmiert worden. Deshalb besuchten Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (beide SPD) am Tag nach dem Feuer das Dorf. Zu diesem Zeitpunkt ermittelte die Polizei jedoch bereits wegen einer ungewöhnlichen Häufung von Brandstiftungen in der Region.

Der Feuerwehrmann wurde einen Monat nach dem Brand in Groß Strömkendorf festgenommen. Neben seiner Arbeit bei einer Werksfeuerwehr engagierte er sich bis dahin auch in der freiwilligen Feuerwehr seines Wohnorts. Bei allen vor Gericht verhandelten Fällen war er bei den Löscharbeiten dabei. Vor Gericht schwieg er zu den Vorwürfen.

(L.Møller--DTZ)

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