Deutsche Tageszeitung - Kubicki warnt vor Finanz-Streichung für AfD: Söders Vorstoß "hochproblematisch"

Kubicki warnt vor Finanz-Streichung für AfD: Söders Vorstoß "hochproblematisch"


Kubicki warnt vor Finanz-Streichung für AfD: Söders Vorstoß "hochproblematisch"
Kubicki warnt vor Finanz-Streichung für AfD: Söders Vorstoß "hochproblematisch" / Foto: © AFP/Archiv

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hat Forderungen nach einer Streichung staatlicher Zahlungen an die AfD widersprochen. Er hielte einen solchen Schritt für "hochproblematisch" für die demokratische Kultur, sagte der FDP-Politiker am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Der Wettbewerb mit der AfD müsse vielmehr mit politischen Ideen geführt werden. Vertreter der Koalitionspartner SPD und Grüne hatten sich hingegen offen für die von CSU-Chef Markus Söder geäußerte Idee gezeigt.

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Kubicki warnte davor, die AfD bekämpfen zu können, indem der staatliche Geldhahn zugedreht werde. "Wenn wir den Eindruck erwecken, der politische Mitbewerber kann darüber entscheiden, welche Chancen und Mitwirkungsmöglichkeiten eine andere Partei bekommt, dann lösen wir die Grundlagen unseres demokratischen Zusammenlebens auf", sagte er zu AFP.

"Die AfD ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht verboten - und soweit ich weiß, gibt es auch keinen Antrag der Söder-CSU, diesen Schritt zu gehen", fügte Kubicki hinzu. Er hielte es für "besser und demokratieachtender, würde sich Markus Söder darauf konzentrieren, den Wählerinnen und Wählern ein so gutes politisches und persönliches Angebot zu machen, dass sie gar nicht auf die Idee kommen, die AfD zu wählen".

Beim Bundesverfassungsgericht steht am Dienstag ein Grundsatzurteil an: Es geht um die Frage, ob die rechtsextreme Partei Die Heimat - die Nachfolgepartei der NPD - von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann. Söder hatte das erwartete Urteil als "Blaupause für die AfD" bezeichnet - und für seine Überlegungen auch Zustimmung von SPD und Grünen bekommen.

SPD-Parlamentsgeschäftsführer Johannes Fechner sagte dem "Handelsblatt" vom Montag, das im Grundgesetz verankerte Verfahren zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung sei "ein wichtiges Element des wehrhaften Staates, verfassungsfeindlichen Parteien staatliche Mittel deutlich zu kürzen".

Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic zeigte sich ebenfalls offen für eine Streichung staatlicher Finanzmittel für die AfD, verwies zugleich aber auf hohe rechtliche Hürden. Ein solcher Schritt sei "sehr voraussetzungsvoll", sagte sie dem "Handelsblatt". "Genau wie bei einem Parteienverbot sind die Verfassungsorgane gefordert, unter Berücksichtigung der Einschätzung der Sicherheitsbehörden rechtliche Schritte sorgfältig abzuwägen", ergänzte Mihalic.

Direkte staatliche Zuschüsse stehen Parteien zu, wenn sie bei Europa- oder Bundestagswahlen mindestens 0,5 Prozent oder bei Landtagswahlen mindestens ein Prozent der Stimmen erhalten - die Wahlergebnisse der AfD liegen weit über diesen Hürden. Hinzu kommen Steuervergünstigungen etwa bei Spenden, Schenkungen und Erbschaften; diese können von der Steuer abgesetzt werden.

Für die Streichung der staatlichen Finanzhilfen gibt es aber rechtliche Grenzen: Möglich ist das laut Grundgesetz nur bei Parteien, "die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden".

Die Antwort auf die Frage, ob eine Partei verfassungsfeindlich ist, obliegt dem Bundesverfassungsgericht, das als einziges über das Streichen öffentlicher Gelder entscheiden kann. Die Karlsruher Richter urteilen am Dienstag über die Frage, ob die rechtsextreme Partei Die Heimat - die Nachfolgepartei der NPD - von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann. Das Verfahren gegen Die Heimat ist das erste dieser Art.

SPD-Innenexperte Fechner verwies gegenüber dem "Handelsblatt" auf die Bedeutung des anstehenden Karlsruher Urteils auch für den Umgang mit der AfD. "Danach wissen wir Näheres über die konkreten Hürden eines solchen Verfahrens", sagte Fechner. "Das kann dann auch andere Parteien betreffen", fügte er mit Blick auf die AfD hinzu.

Die Bundesregierung wollte zu dem Thema am Montag nicht Stellung beziehen. Zunächst müsse das Karlsruher Urteil abgewartet werden, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit. Er verwies auf die hohe rechtlichen Hürden.

(G.Khurtin--DTZ)

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