Deutsche Tageszeitung - BGH fordert von Autofahrern besondere Aufmerksamkeit bei Begegnung mit Müllauto

BGH fordert von Autofahrern besondere Aufmerksamkeit bei Begegnung mit Müllauto


BGH fordert von Autofahrern besondere Aufmerksamkeit bei Begegnung mit Müllauto
BGH fordert von Autofahrern besondere Aufmerksamkeit bei Begegnung mit Müllauto / Foto: © AFP/Archiv

Beim Passieren eines Müllfahrzeugs müssen sich Autofahrer auf Gefahren einstellen und langsam sein – oder einfach stehen bleiben und abwarten. Beträgt der Abstand zum Müllauto nur 50 Zentimeter, sind selbst 13 Stundenkilometer zu schnell, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied. Danach müssen zwar auch die Müllwerker aufpassen, auf deren stets verkehrsgerechtes Verhalten dürfen Autofahrer aber nicht vertrauen. (Az. VI ZR 77/23)

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Im konkreten Fall wollte eine Mitarbeiterin eines Pflegediensts in der Gegenrichtung an einem Müllauto des Zweckverbands Region Hannover vorbeifahren. Das Müllauto stand mit laufendem Motor und gelber Rundumleuchte auf der anderen Straßenseite. Direkt hinter dem Müllfahrzeug wollte ein Müllwerker einen geleerten Container über die Straße schieben. Die Pflegekraft konnte nicht mehr bremsen und fuhr dagegen.

In der Vorinstanz erlegte das Oberlandesgericht (OLG) Celle dem Zweckverband 75 Prozent der Reparaturkosten für das Auto auf, dem Pflegedienst 25 Prozent. Auf die Revision des Zweckverbands soll das OLG nun nochmals neu entscheiden.

Zwar habe hier der Müllwerker schuldhaft gegen die Verkehrsregeln verstoßen, "weil er hinter dem Müllabfuhrfahrzeug einen Müllcontainer quer über die Straße schob, ohne auf den Verkehr und das Fahrzeug der Klägerin zu achten". Allerdings sei auch der Pflegekraft ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorzuwerfen. Bei einem Abstand von hier höchstens 50 Zentimeter zwischen ihrem Auto und dem Müllwagen sei ihre Geschwindigkeit von 13 Stundenkilometern zu schnell gewesen.

Zur Begründung verwies der BGH darauf, dass Müllwerker ihre Arbeit einerseits überwiegend auf der Straße verrichten, diese aber effizient und mit kurzen Wegen erledigen müssen. "Wer an einem Müllabfuhrfahrzeug vorbeifährt, das erkennbar im Einsatz ist, darf daher nicht uneingeschränkt auf ein verkehrsgerechtes Verhalten der Müllwerker vertrauen." Müllwerker könnten jederzeit "vor oder hinter dem Müllabfuhrfahrzeug hervortreten und unachtsam einige Schritte weiter in den Verkehrsraum tun, bevor sie sich über den Verkehr vergewissern".

Darauf müssten sich die Autofahrer einrichten, forderten die Karlsruher Richter. Sei ein ausreichender Abstand zu dem Müllauto nicht möglich, müssten Autofahrer so langsam fahren, dass sie ihr Auto "notfalls sofort zum Stehen bringen" können.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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