Deutsche Tageszeitung - Gericht: Schweriner Landesregierung hat zu Klimastiftung nicht ausreichend geantwortet

Gericht: Schweriner Landesregierung hat zu Klimastiftung nicht ausreichend geantwortet


Gericht: Schweriner Landesregierung hat zu Klimastiftung nicht ausreichend geantwortet
Gericht: Schweriner Landesregierung hat zu Klimastiftung nicht ausreichend geantwortet / Foto: © AFP/Archiv

Ein Landtagsabgeordneter der Grünen ist vor dem Landesverfassungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich gegen die Landesregierung vorgegangen. Diese habe sein parlamentarisches Fragerecht verletzt, entschied das Gericht am Donnerstag in Greifswald. Es ging um Fragen zur umstrittenen Klimastiftung des Landes.

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Der Abgeordnete Hannes Damm, der energiepolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, hatte im Februar 2022 eine sogenannte Kleine Anfrage unter dem Titel "Akteurinnen/Akteure, Treffen und Korrespondenzen im Kontext der 'Klimastiftung'" eingereicht. Er wollte unter anderem wissen, welche Treffen in dem Zusammenhang stattgefunden hatten.

Beantwortet wurde die Anfrage im Folgemonat von der Landesregierung - allerdings nicht vollständig, wie das Gericht nun erklärte. Bei vielen der abgefragten Termine seien keine Angaben zum Inhalt gemacht worden. Die Landesregierung habe Beteiligte nicht um nähere Auskünfte oder eine nachträgliche Dokumentation der Treffen gebeten.

Außerdem habe die Landesregierung zumindest in Grundzügen offenlegen müssen, wie sie am Prozess der Stiftungsgründung und der Erstellung der Satzung beteiligt gewesen sei, führte das Gericht aus. Auch die Entwurfsfassungen für die Satzung habe sie vorlegen müssen.

Die Landesregierung sei gemäß der Landesverfassung zur "umfassenden Beantwortung von Fragen der Abgeordneten nach bestem Wissen, unverzüglich und vollständig" verpflichtet, mahnte das Gericht an. Sie müsse dazu auf alle Informationsquellen zurückgreifen, die ihr zur Verfügung stünden.

Bestimmte Erkenntnisse auszublenden, die mangels Aktenrelevanz oder aus anderen Gründen nicht in den Verwaltungsvorgängen enthalten seien, sei mit den Vorgaben der Verfassung unvereinbar. Auch das persönliche, nicht aktenkundige Wissen der handelnden Menschen sei eine Information, die bei der Regierung vorhanden sei. Die Landesregierung müsse angefragte Erkenntnisse offenlegen, die vorhanden, aber noch nicht dokumentiert seien, betonte das Gericht.

Die 2021 vom Land gegründete Stiftung war mit 20 Millionen Euro von der russisch beherrschten Nord Stream 2 AG für Klimaschutzprojekte beschenkt worden. Parallel stellte die Stiftung mit verdeckten Geschäften sicher, dass die Ostseepipeline Nord Stream 2 fertiggestellt werden konnte, weil an ihr beteiligte Unternehmen von US-Sanktionen bedroht waren.

Die Pipeline ging nie in Betrieb und wurde im Herbst 2022 durch Explosionen schwer beschädigt. Der Landtag setzte einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Klimastiftung ein.

(V.Sørensen--DTZ)

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