Deutsche Tageszeitung - Wildcamper an Rheinufer in Baden-Württemberg getötet: 13 Jahre Haft für 39-Jährigen

Wildcamper an Rheinufer in Baden-Württemberg getötet: 13 Jahre Haft für 39-Jährigen


Wildcamper an Rheinufer in Baden-Württemberg getötet: 13 Jahre Haft für 39-Jährigen
Wildcamper an Rheinufer in Baden-Württemberg getötet: 13 Jahre Haft für 39-Jährigen / Foto: © AFP/Archiv

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Wildcampers am Rheinufer in Baden-Württemberg ist der Angeklagte zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Waldshut-Tiengen sprach den 39-Jährigen am Donnerstag des Totschlags schuldig und verhängte gegen ihn 13 Jahre Haft, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

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Der Vorsitzender Richter Martin Hauser verwies den Angaben zufolge in seiner Urteilsbegründung auf das umfassende Geständnis des Angeklagten. Zugleich hätten die Ermittlungsergebnisse die Täterschaft des Angeklagten gestützt. Unter anderem wurden am Tatmittel, am Körper des Getöteten sowie an einer am Tatort gefundenen Zigarettenkippe DNA-Spuren gefunden, die dem 39-Jährigen zugeordnet wurden.

Nach Auffassung der Richter hatte der Angeklagte im Juni vergangenen Jahres am Rheinufer in Jestetten mindestens sechsmal mit einem etwa einen Meter langen Scheitholz auf einen 31-jährigen Schweizer eingeschlagen, um ihn zu töten. Der Geschädigte starb aufgrund massiver Kopfverletzungen durch ein Schädelhirntrauma. Der Mann, der sich dort an einer kleinen Badestelle aufhielt, erstickte demnach an Erbrochenem. Hauser sagte, es handle sich um eine "verstörende Tat".

Merkmale, welche die Tat zum Mord gemacht hätten, habe die Kammer nicht mit der gebotenen Sicherheit feststellen können. Auch hätten sich weder die Voraussetzungen für einen minderschweren Fall des Totschlags noch die Voraussetzungen für einen besonders schweren Fall des Totschlags feststellen lassen.

Beim Strafrahmen berücksichtigten die Richter demnach die Vorstrafe des Angeklagten wegen eines früheren Tötungsdelikts und die überschießende Gewaltanwendung. Der Mann war den Angaben zufolge im Februar 2005 in Lettland bereits wegen Mordes zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt und im Jahr 2015 aus der Justizvollzugsanstalt entlassen worden.

(M.Dorokhin--DTZ)

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