Deutsche Tageszeitung - Anschlag auf japanisches Trickfilmstudio: Täter legt Berufung gegen Todesurteil ein

Anschlag auf japanisches Trickfilmstudio: Täter legt Berufung gegen Todesurteil ein


Anschlag auf japanisches Trickfilmstudio: Täter legt Berufung gegen Todesurteil ein
Anschlag auf japanisches Trickfilmstudio: Täter legt Berufung gegen Todesurteil ein / Foto: © JIJI PRESS/AFP/Archiv

Der wegen eines verheerenden Brandanschlags auf das japanische Zeichentrickfilmstudio Kyoto Animation zum Tode verurteilte Täter hat Berufung eingelegt. Seine Anwälte reichten am Freitag einen entsprechenden Antrag ein, wie das Gericht in Kyoto mitteilte.

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Shinji Aoba war am Donnerstag wegen des Anschlags mit 36 Toten im Juli 2019 zum Tode verurteilt worden. Das Gericht wies die Argumentation der Verteidigung zurückgewiesen, Aoba sei wegen psychischer Probleme nicht schuldfähig. Der heute 45-Jährige sei zum Tatzeitpunkt weder "geisteskrank" gewesen, noch habe er unter "verminderten geistigen Fähigkeiten gelitten", erklärte das Gericht.

Aoba hatte beim Auftakt des Prozesses im vergangenen September gestanden, im Juli 2019 den Brand in dem Studio in Kyoto gelegt zu haben. Er war damals in das Zeichentrickstudio eingedrungen, hatte im Erdgeschoss Benzin verschüttet und in Brand gesetzt. Unter den Todesopfern des verheerenden Feuers waren viele junge Mitarbeiter des Studios.

Aoba hatte Kyoto Animation, Fans bekannt als KyoAni, vorgeworfen, seine Ideen gestohlen zu haben. Das Studio hat dies zurückgewiesen. Aoba erlitt bei dem Brand selbst schwere Verbrennungen.

Der Angriff - das tödlichste Verbrechen in Japan in Jahrzehnten - hatte über das Land hinaus für Entsetzen gesorgt. Kyoto Animation ist für eine Reihe von Zeichentrick-Filmen für das Fernsehen wie etwa "Munto", "Lucky Star" und "K-ON!" bekannt. Japan ist weltweit für seine Zeichentrickfilme berühmt.

(A.Stefanowych--DTZ)

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