Deutsche Tageszeitung - Urteil: Parkhausbetreiber haftet nicht nach Sturmschaden durch Baum an Auto

Urteil: Parkhausbetreiber haftet nicht nach Sturmschaden durch Baum an Auto


Urteil: Parkhausbetreiber haftet nicht nach Sturmschaden durch Baum an Auto
Urteil: Parkhausbetreiber haftet nicht nach Sturmschaden durch Baum an Auto / Foto: © AFP/Archiv

Ein Parkhausbetreiber haftet einem Urteil zufolge nicht für Schäden an einem Auto, die durch einen bei Unwetter umgestürzten Baum verursacht wurden. Obwohl der Betreiber für die Baumpflege vor dem Parkhaus zuständig gewesen sei, habe die Klägerin diesem keine Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht nachweisen können, teilte das Amtsgericht München am Montag mit. Sie hatte für den Sturmschaden 2875 Euro gefordert.

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Im konkreten Fall hatte die Klägerin 2019 ihr Auto auf einer öffentlichen Straße gegenüber dem Parkhaus in der Münchner Innenstadt geparkt. In der Nacht stürzte während eines Unwetters ein auf dem Parkhausgelände stehender Baum auf das Auto. Der Parkhausbetreiber war demnach auch für die Baumpflege vor dem Parkhaus verantwortlich.

Hätte der Baum ausreichende Standfestigkeit gehabt, wäre er bei dem Unwetter nicht umgestürzt, argumentierte die Klägerin. Die mangelnde Standfestigkeit wäre bei ordnungsgemäßer Überprüfung aufgefallen. Der Parkhausbetreiber hielt dem entgegen, dass der Baum gesund gewesen sei und zum Schadenszeitpunkt ein schweres Gewitter mit heftigen Windböen geherrscht habe. Die Böen hätten den Laubbaum unvorhersehbar zu Fall gebracht.

Das Gericht gab dem Betreiber Recht und wies die Klage ab. Zur Begründung hieß es, dass es keine Anhaltspunkte für eine Vorschädigung des Baums gegeben habe. Ein entsprechender Nachweis sei der Klägerin nicht gelungen. Auch ein gesunder Baum kann laut Gericht bei einem Unwetter abbrechen oder entwurzelt werden. Diese "abstrakte Baumgefahr" sei als "naturbedingt hinzunehmen", erklärte das Gericht. Das Urteil ist rechtskräftig.

(O.Tatarinov--DTZ)

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