Deutsche Tageszeitung - Mord an Blumenhändlerin in fränkischem Lichtenfels: Neuneinhalb Jahre Jugendhaft

Mord an Blumenhändlerin in fränkischem Lichtenfels: Neuneinhalb Jahre Jugendhaft


Mord an Blumenhändlerin in fränkischem Lichtenfels: Neuneinhalb Jahre Jugendhaft
Mord an Blumenhändlerin in fränkischem Lichtenfels: Neuneinhalb Jahre Jugendhaft / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem Mord an einer Blumenverkäuferin im fränkischen Lichtenfels ist der 18-jährige Angeklagte zu neuneinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Coburg sahen es in ihrer Urteilsverkündung am Dienstag als erwiesen an, dass der Jugendliche zielgerichtet auf die Floristin eingestochen hatte, um an das Geld aus der Ladenkasse zu kommen, wie ein Sprecher mitteilte. Die Kammer sah demnach die Mordmerkmale der Habgier, der Heimtücke und der Absicht, durch die Tötung eine weitere Straftat zu ermöglichen, als erfüllt an.

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Dem Urteil zufolge hatte der Angeklagte einen Überfall auf ein Geschäft in Lichtenfels geplant, um die 300 Euro Gebühr für den Erwerb eines Angelscheins zahlen zu können. Den Richtern zufolge hätte er sich das Geld auch von Verwandten leihen oder die Kursgebühr in Raten zahlen können.

In dem Blumengeschäft habe er den Entschluss gefasst, auf die Verkäuferin einzustechen, um die Tageseinnahmen zu rauben. Er habe der Frau mehrere gezielte Stiche in Hals und Nacken versetzt, an denen sie starb. Anschließend nahm er das Geld aus der Ladenkasse und flüchtete. Zwei Wochen später wurde er festgenommen, bei ihm zu Hause wurde die Tatwaffe gefunden.

Aussagen des Angeklagten, er habe erst nach dem Diebstahl aus Panik die Verkäuferin mit einem Messer attackiert, weil diese sich ihm schreiend in den Weg gestellt habe, hielt das Gericht aufgrund der Spurenlage für unglaubwürdig. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Angeklagten in einem Gutachten volle Schuldfähigkeit attestiert.

Mit dem Urteil blieb die Kammer nur wenig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Jugendstrafe von zehn Jahren gefordert hatte. Die Verteidigung beantragte eine Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge, nicht aber wegen Mordes.

Der Jugendliche hatte zuvor in dem nichtöffentlichen Prozess eingeräumt, die 50-Jährige erstochen zu haben. Zudem entschuldigte er sich bei den Hinterbliebenen. Als Motiv für den Überfall nannte der Angeklagte Wut und Frust darüber, dass ihm das für den Angelkurs zusammengesparte Geld mutmaßlich von einem Familienmitglied gestohlen worden war.

(M.Travkina--DTZ)

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