Deutsche Tageszeitung - Bundesverfassungsgericht: Bei Abschiebehaft muss Vertrauter benachrichtigt werden

Bundesverfassungsgericht: Bei Abschiebehaft muss Vertrauter benachrichtigt werden


Bundesverfassungsgericht: Bei Abschiebehaft muss Vertrauter benachrichtigt werden
Bundesverfassungsgericht: Bei Abschiebehaft muss Vertrauter benachrichtigt werden / Foto: © AFP/Archiv

Wenn jemand in Abschiebehaft kommen soll, muss ein Angehöriger oder ein Vertrauter des Betroffenen benachrichtigt werden. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach Angaben vom Mittwoch und gab den Verfassungsbeschwerden von drei Männern aus Afghanistan und Jordanien insofern statt. Die entsprechende Regelung im Grundgesetz solle ein spurloses Verschwinden von Inhaftierten verhindern, erklärte es. (Az. 2 BvR 656/20 u.a.)

Textgröße ändern:

Die drei Männer sollten Deutschland verlassen. Obwohl sie bei ihrer jeweiligen Anhörung angaben, dass jemandem Bescheid gegeben werden sollte, wurde gegen sie Abschiebungs- oder Überstellungshaft angeordnet, ohne dass ein Vertrauter benachrichtigt wurde. Dadurch seien die Männer in ihren Grundrechten verletzt worden, erklärte das Gericht.

Einer der Männer wollte einen Freund anrufen, bei dem er einige Sachen aufbewahrte. Das Amtsgericht Merseburg in Sachsen-Anhalt ordnete Abschiebehaft an, ohne diesen Freund zu benachrichtigen, und dokumentierte die Gründe dafür nicht. Auf die Beschwerde des Afghanen hin erklärte das Landgericht Halle, dass der nicht namentlich benannte Freund die Anforderungen an eine Vertrauensperson nicht erfülle.

Der andere Afghane nannte einen Bekannten in Frankfurt, wusste aber nur dessen Namen und nicht die Adresse oder das Geburtsdatum. Hier erklärte das Amtsgericht im bayerischen Hof später, dass der Bekannte so nicht eindeutig identifiziert werden könne. Auch sei unklar, ob es sich um Frankfurt am Main oder an der Oder handle.

Der Jordanier bat um Benachrichtigung der Klinik, bei der er hospitierte. Das Amtsgericht Hildburghausen In Thüringen benachrichtigte niemanden. Das Landgericht Meiningen wies die Beschwerde des Jordaniers mit der Begründung zurück, dass es sich bei einer Klinik weder um einen Angehörigen noch um einen Vertrauten handle.

Das Verfassungsgericht führte nun aus, dass es einem Amtsgericht zumutbar sei, eine Meldeauskunft einzuholen. Die Benachrichtigung über eine Inhaftierung könne nicht davon abhängen, ob der Festgehaltene ohne Vorbereitung die Anschrift eines Vertrauten nennen könne. Wenn es nicht um einen konkreten Menschen gehe, sondern um eine Klinik, liege es nahe, jemanden zu benachrichtigen, der dort beispielsweise das Personal oder die Hospitationen organisiere.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Trump-Regierung geht zum dritten Mal gegen Ex-FBI-Chef Comey vor

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump geht zum dritten Mal strafrechtlich gegen den früheren FBI-Chef James Comey vor. Wie aus einer am Montag veröffentlichten Strafanzeige hervorgeht, wird dem prominenten Trump-Kritiker zur Last gelegt, Informationen zur nationalen Verteidigung weitergegeben zu haben. Comey wies die Vorwürfe zurück.

Jordanien meldet mehr als 20 getötete Dschihadisten nach Luftangriffen in Syrien

Bei jordanischen Vergeltungsangriffen in Syrien nach einem Anschlag auf eine christliche Kirche in Jordanien sind jordanischen Angaben zufolge mehr als 20 Dschihadisten getötet worden. Auch ein großes Waffenlager der Islamisten sei bei dem Angriff am Montag zerstört worden, teilte der jordanische Regierungssprecher Mohammed Al Momani am Dienstag mit. Zugleich war Amman bemüht, die Beziehungen zu Syrien nicht zu beeinträchtigen und erklärte, es habe "großen Respekt" für den syrischen Staat. Syrien schloss als Reaktion auf den jordanischen Angriff in Syrien einen Grenzübergang zu Jordanien und prangerte eine Verletzung seines Luftraums an.

Anschlag bei Paris: Prominente protestieren gegen Rassismus in Frankreich

Nach dem rassistischen Anschlag nahe Paris, bei dem ein Mensch getötet und fünf weitere verletzt wurden, haben etwa 100 Persönlichkeiten aus Kultur und Sport gegen Rassismus protestiert. "Wir wussten, dass die Worte des Hasses erneut mit Töten enden würden", steht über dem am Dienstag von dem Magazin "Politis" veröffentlichten Aufruf. Zu den Unterzeichnern zählen der Schauspieler Omar Sy, der Filmemacher Michel Hazanavicius, der ehemalige Fußballstar Lilian Thuram und zahlreiche Rapper. Die Unterzeichner wandten sich gegen "Gleichgültigkeit" und forderten eine Schweigeminute in der Nationalversammlung für den Getöteten.

EU schlägt Frontex-Einsatztruppe für Grenzschutz und Abschiebungen vor

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, innerhalb der europäischen Grenzschutzagentur Frontex eine Art flexible Einsatztruppe einzurichten. Frontex solle bis 2041 auf insgesamt 30.000 Mitarbeiter aufgestockt und eine "neue 'Europäische Reserve für Grenzschutz und Abschiebung' mit 17.000 Einsatzkräften geschaffen" werden, erklärte die Brüsseler Behörde am Dienstag. Diese solle "den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen und bei Bedarf eingesetzt werden können".

Textgröße ändern: