Deutsche Tageszeitung - Internationaler Gerichtshof weist ukrainische Terrorklage gegen Russland ab

Internationaler Gerichtshof weist ukrainische Terrorklage gegen Russland ab


Internationaler Gerichtshof weist ukrainische Terrorklage gegen Russland ab
Internationaler Gerichtshof weist ukrainische Terrorklage gegen Russland ab / Foto: © ANP/AFP/Archiv

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) hat eine Klage der Ukraine weitgehend abgewiesen, in der Russland die "Finanzierung von Terrorismus" im Osten der Ukraine vorgeworfen wurde. Das Gericht urteilte am Mittwoch lediglich, dass Russland "keine ausreichenden Anstrengungen unternehme, um gegen Personen zu ermitteln, die angeblich Straftaten begangen haben".

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"Alle weiteren Eingaben der Ukraine werden zurückgewiesen", erklärte das Gericht. Das Verfahren lief bereits seit 2017.

Das Gericht wies darauf hin, dass nach einem internationalen Abkommen bei der Finanzierung von Terrorismus nur Geldtransfers, nicht aber Waffenlieferungen zählen. "Die angeblichen Waffenlieferungen an verschiedene bewaffnete Gruppen in der Ukraine werden nicht von der internationalen Konvention abgedeckt", hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Ukraine hatte Russland vorgeworfen, ein "Terrorstaat" zu sein und Entschädigungen für alle zivilen Opfer gefordert, unter ihnen auch die Passagiere des über der Ukraine abgeschossenen Passagierflugzeuges MH17.

Während des Verfahrens hatte der russische Botschafter in den Niederlanden, Alexander Schulgin, der Ukraine "offene Lügen und falsche Anschuldigungen" vorgeworfen. Der ukrainische Diplomat Anton Korinewitsch warf der russischen Führung hingegen vor, sie wolle die Ukraine "von der Landkarte entfernen".

Die Ukraine hatte die Klage wegen Finanzierung von Terrorismus bereits vor Beginn des russischen Angriffskriegs eingereicht. Am Freitag soll der Internationale Gerichtshof in einem weiteren Fall im Zusammenhang mit dem Krieg entscheiden, ob er dafür zuständig ist.

Der Internationale Gerichtshof ist das wichtigste Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen, Parteien können nur Staaten sein. Die Urteile sind bindend, das Gericht hat jedoch kaum Mittel, um diese durchzusetzen. Es hat seinen Sitz in Den Haag, wie auch der Internationale Strafgerichtshof (IStGH), der sich unter anderem mit Kriegsverbrechen und Völkermord befasst.

(W.Novokshonov--DTZ)

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