Deutsche Tageszeitung - Gericht stoppt Versetzung von Schulleiterin nach Flensburg wegen Besetzungsverfahrens

Gericht stoppt Versetzung von Schulleiterin nach Flensburg wegen Besetzungsverfahrens


Gericht stoppt Versetzung von Schulleiterin nach Flensburg wegen Besetzungsverfahrens
Gericht stoppt Versetzung von Schulleiterin nach Flensburg wegen Besetzungsverfahrens / Foto: © AFP/Archiv

Eine stellvertretende Schulleiterin ist vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht erfolgreich gegen die Neubesetzung der Schulleiterstelle eines Gymnasiums in Flensburg vorgegangen. Das Landesbildungsministerium muss das ursprüngliche Besetzungsverfahren weiterführen, wie das Gericht am Freitag in Schleswig erklärte. Die Stelle war ursprünglich ausgeschrieben und sollte nach der sogenannten Bestenauslese besetzt werden.

Textgröße ändern:

Das bedeutet, dass die neue Schulleitung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt werden sollte. Es gab mindestens zwei Bewerberinnen, die stellvertretende Schulleiterin und eine weitere Kandidatin. Letztere zog ihre Bewerbung aber zurück. Der stellvertretenden Schulleiterin wurde abgesagt. Daraufhin entschied sich das Ministerium, eine Schulleiterin von der Nordseeinsel Sylt nach Flensburg zu versetzen und den Posten der Schulleitung mit ihr zu besetzen.

Dagegen wandte sich die stellvertretende Schulleiterin an das Gericht, das ihr nun Recht gab. Zwar dürfe das Ministerium als Dienstherr grundsätzlich entscheiden, ob eine Stelle durch Beförderung oder Versetzung besetzt werde, erklärte es. Wenn der Dienstherr sich aber einmal für die leistungsbezogene Besetzung entschieden habe, müsse auch nach den leistungsbezogenen Kriterien entschieden werden.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Das Ministerium und die Sylter Schulleiterin können dagegen noch mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig vorgehen.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Jordanien meldet mehr als 20 getötete Dschihadisten nach Luftangriffen in Syrien

Bei jordanischen Vergeltungsangriffen in Syrien nach einem Anschlag auf eine christliche Kirche in Jordanien sind jordanischen Angaben zufolge mehr als 20 Dschihadisten getötet worden. Auch ein großes Waffenlager der Islamisten sei bei dem Angriff am Montag zerstört worden, teilte der jordanische Regierungssprecher Mohammed Al Momani am Dienstag mit. Zugleich war Amman bemüht, die Beziehungen zu Syrien nicht zu beeinträchtigen und erklärte, es habe "großen Respekt" für den syrischen Staat. Syrien schloss als Reaktion auf den jordanischen Angriff in Syrien einen Grenzübergang zu Jordanien und prangerte eine Verletzung seines Luftraums an.

Anschlag bei Paris: Prominente protestieren gegen Rassismus in Frankreich

Nach dem rassistischen Anschlag nahe Paris, bei dem ein Mensch getötet und fünf weitere verletzt wurden, haben etwa 100 Persönlichkeiten aus Kultur und Sport gegen Rassismus protestiert. "Wir wussten, dass die Worte des Hasses erneut mit Töten enden würden", steht über dem am Dienstag von dem Magazin "Politis" veröffentlichten Aufruf. Zu den Unterzeichnern zählen der Schauspieler Omar Sy, der Filmemacher Michel Hazanavicius, der ehemalige Fußballstar Lilian Thuram und zahlreiche Rapper. Die Unterzeichner wandten sich gegen "Gleichgültigkeit" und forderten eine Schweigeminute in der Nationalversammlung für den Getöteten.

EU schlägt Frontex-Einsatztruppe für Grenzschutz und Abschiebungen vor

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, innerhalb der europäischen Grenzschutzagentur Frontex eine Art flexible Einsatztruppe einzurichten. Frontex solle bis 2041 auf insgesamt 30.000 Mitarbeiter aufgestockt und eine "neue 'Europäische Reserve für Grenzschutz und Abschiebung' mit 17.000 Einsatzkräften geschaffen" werden, erklärte die Brüsseler Behörde am Dienstag. Diese solle "den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen und bei Bedarf eingesetzt werden können".

Prozess um Nord-Stream-Sprengung: Gericht lehnt Antrag auf Einstellung ab

Im Hamburger Prozess um die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines ist die Verteidigung mit einem Antrag auf Verfahrenseinstellung gescheitert. Das Oberlandesgericht Hamburg lehnte diesen am Dienstag als unbegründet ab. In dem Verfahren ist ein früherer Offizier der ukrainischen Streitkräfte unter anderem wegen eines Kriegsverbrechens angeklagt. Er soll die Sprengung mitgeplant und zum Sabotageteam gehört haben. Das Gericht setzte Verhandlungstermine bis Ende Januar an.

Textgröße ändern: