Deutsche Tageszeitung - Bundeskabinett macht Strafverschärfung bei Kinderpornographie teilweise rückgängig

Bundeskabinett macht Strafverschärfung bei Kinderpornographie teilweise rückgängig


Bundeskabinett macht Strafverschärfung bei Kinderpornographie teilweise rückgängig
Bundeskabinett macht Strafverschärfung bei Kinderpornographie teilweise rückgängig / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundesregierung macht die 2021 in Kraft getretene Strafverschärfung für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie teilweise rückgängig. Die Mindeststrafen sollen von einem Jahr auf drei beziehungsweise sechs Monate gesenkt werden, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlag. Mit der Neufassung soll auch die automatische Einstufung als Verbrechen rückgängig gemacht werden.

Textgröße ändern:

Hintergrund ist, dass mit der alten Regelung auch solche Menschen bestraft werden konnten, die sich nichts Strafwürdiges haben zuschulden kommen lassen - etwa Menschen, die das Material besaßen, um es zu melden und aufzuklären. Besonders häufig seien solche Fälle bei Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern älterer Kinder oder Jugendlicher vorgefallen, die Kinderpornos bei diesen gefunden und an andere Eltern oder die Schule zur Information weitergeleitet haben, geht aus dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hervor.

In diesen Fällen handelten die Beschuldigten erkennbar nicht aus eigenem sexuellen Interesse, sondern um eine Tat zu beenden, verhindern oder darüber zu informieren, heißt es in der Vorlage.

Die Einstufung als Vergehen sei außerdem "dringend erforderlich, um auf den großen Anteil jugendlicher Täter und Täterinnen angemessen und mit der gebotenen Flexibilität eingehen zu können." Denn auch diese agierten "in der Regel nicht, um sich durch den kinderpornographischen Inhalt sexuell zu erregen, sondern aus einem für den jugendlichen Entwicklungsstand typischen Antrieb wie Unbedarftheit, Neugier, Abenteuerlust oder Imponierstreben." Solche Fälle konnten bisher von der Staatsanwaltschaft nicht eingestellt werden.

Nachdem der Tatbestand im Jahr 2021 verschärft wurde, reagiert die Bundesregierung nun mit der Neufassung auf Kritik von Anwälten und Richtern, die die Verhältnismäßigkeit der Strafe in Einzelfällen nicht mehr gewahrt sahen. "Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Hilferufe aus der Justiz und Betroffener aufnimmt und die gut gemeinten, aber schlecht gemachten Strafverschärfungen gegen Kinderpornografie aus dem Jahr 2021 korrigiert", teilte der Deutsche Richterbund in Reaktion auf den Kabinettsbeschluss mit.

So hätten sich Beispiele von Lehrern und Eltern gehäuft, "die etwa in Klassenchats auf Fälle von Kinderpornografie aufmerksam geworden sind und die Schulleitung oder andere Eltern in bester Absicht darauf hinweisen wollten", schreiben die Richter. Nach dem Gesetz hätte auch ihnen eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr wegen Besitzes oder Verbreitens von Kinderpornografie gedroht.

Die Justiz müsse seit 2021 "eine Vielzahl von Fällen verfolgen, die eigentlich nicht vor die Strafgerichte gehören", erklärte der Richterbund. Das binde viel Personal in den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten.

Durch die Absenkung der Mindeststrafen will es die Bundesregierung den Strafverfolgungsbehörden nun ermöglichen, Verfahren zu priorisieren, wenn dadurch ein andauernder Missbrauch beendet werden kann. Das Höchststrafmaß von zehn Jahren für besonders schwere Fälle soll erhalten bleiben.

(U.Stolizkaya--DTZ)

Empfohlen

Prozess um Nord-Stream-Sprengung: Gericht lehnt Antrag auf Einstellung ab

Im Hamburger Prozess um die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines ist die Verteidigung mit einem Antrag auf Verfahrenseinstellung gescheitert. Das Oberlandesgericht Hamburg lehnte diesen am Dienstag als unbegründet ab. In dem Verfahren ist ein früherer Offizier der ukrainischen Streitkräfte unter anderem wegen eines Kriegsverbrechens angeklagt. Er soll die Sprengung mitgeplant und zum Sabotageteam gehört haben. Das Gericht setzte Verhandlungstermine bis Ende Januar an.

OLG-Entscheidung: NSU-Mittäterin Zschäpe bleibt mindestens bis 2035 im Gefängnis

Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe muss mindestens bis zum Jahr 2035 im Gefängnis bleiben. Das Oberlandesgericht München legte für die seit 2011 in Haft sitzende Zschäpe eine Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren fest, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Untersuchungshaft wird dabei berücksichtigt. Zschäpe räumte gegenüber dem Gericht ein, dass sie im Vorfeld von den NSU-Morden wusste.

Toter in Treppenhaus in Mainz entdeckt - 41-Jähriger festgenommen

In Mainz haben Einsatzkräfte in einem Treppenhaus einen Toten entdeckt. Ein 41-Jähriger wurde festgenommen, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Demnach war der leblose Mann am Freitagmorgen im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses entdeckt worden. Rettungskräfte konnten nur noch den Tod feststellen. Aufgrund der Verletzungen und der Auffindesituation gehen die Ermittler von einem Tötungsdelikt aus.

Baden-Württemberg: Am Straßenrand liegender Mann verursacht Unfall

Ein wegen Kreislaufproblemen am Straßenrand liegender Mann hat in Baden-Württemberg einen Unfall mit vier Verletzten verursacht. Alle konnten vor Ort behandelt werden, wie die Polizei Mannheim am Montagabend mitteilte. Demnach bremste ein 53-Jähriger am Montag auf der Bundesstraße 3 zwischen Nußloch und Wiesloch ab, weil er einen vermeintlich bewusstlosen Menschen im Grünstreifen neben der Fahrbahn liegen sah.

Textgröße ändern: