Deutsche Tageszeitung - Satiriker Böhmermann unterliegt im Streit mit sächsischem Imker vor Gericht

Satiriker Böhmermann unterliegt im Streit mit sächsischem Imker vor Gericht


Satiriker Böhmermann unterliegt im Streit mit sächsischem Imker vor Gericht
Satiriker Böhmermann unterliegt im Streit mit sächsischem Imker vor Gericht / Foto: © AFP/Archiv

Der Fernsehmoderator und Satiriker Jan Böhmermann hat in einem Streit mit einem Imker aus Sachsen vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Dresden wies am Donnerstag den Antrag Böhmermanns auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine Bioimkerei aus Meißen zurück, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Gericht sieht die Persönlichkeitsrechte von Böhmermann durch eine Aktion des beklagten Imkers Rico Heinzig nicht verletzt.

Textgröße ändern:

Der Satiriker sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, weil der Imker mit dessen Namen und Foto unter dem Schlagwort "Beewashing" für einen "Böhmermann-Honig" warb und diesen in einem Supermarkt und online vertrieb. Auslöser war ein Fernsehbeitrag, in dem Böhmermann Imkern "Beewashing" ähnlich dem Greenwashing von Unternehmen vorwarf.

In dem Beitrag tauchte auch der Meißner Imker und Gründer der Bioimkerei My Honey auf, der davon vorher nichts wusste. Daraufhin produzierte Heinzig als Marketingaktion den "Böhmermann-Honig".

In dem Zivilverfahren entschied das Landgericht nun, dass dem Moderator zwar grundsätzlich das Recht am eigenen Bild zustehe. Bildnisse dürften nach dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie aber auch ohne Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht werden, wenn sie dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen seien und berechtigte Interessen des Abgebildeten nicht verletzt würden.

Laut Gericht war das bei Böhmermann der Fall. Zudem stehe auch dem Beklagten das vom Grundgesetz geschützte Recht der freien Meinungsäußerung zu. Das Gericht habe deshalb bei der Abwägung das Schutzinteresse von Böhmermann nicht höher bewertet als die schutzwürdigen Belange der Bioimkerei. Den Streitwert des Rechtsstreits hat das Gericht auf 15.000 Euro festgesetzt.

Der "Böhmermann-Honig" ist auf der Webseite von My honey aktuell ausverkauft beziehungsweise nicht verfügbar. Seit Ende Januar verkaufen die Bioimker allerdings einen weiteren Honig mit Namen "Cancel Culture Honey", auf dessen Etikett Böhmermanns Gesicht unkenntlich gemacht ist.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

OLG-Entscheidung: NSU-Mittäterin Zschäpe bleibt mindestens bis 2035 im Gefängnis

Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe muss mindestens bis zum Jahr 2035 im Gefängnis bleiben. Das Oberlandesgericht München legte für die seit 2011 in Haft sitzende Zschäpe eine Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren fest, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Untersuchungshaft wird dabei berücksichtigt. Zschäpe räumte gegenüber dem Gericht ein, dass sie im Vorfeld von den NSU-Morden wusste.

Toter in Treppenhaus in Mainz entdeckt - 41-Jähriger festgenommen

In Mainz haben Einsatzkräfte in einem Treppenhaus einen Toten entdeckt. Ein 41-Jähriger wurde festgenommen, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Demnach war der leblose Mann am Freitagmorgen im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses entdeckt worden. Rettungskräfte konnten nur noch den Tod feststellen. Aufgrund der Verletzungen und der Auffindesituation gehen die Ermittler von einem Tötungsdelikt aus.

Baden-Württemberg: Am Straßenrand liegender Mann verursacht Unfall

Ein wegen Kreislaufproblemen am Straßenrand liegender Mann hat in Baden-Württemberg einen Unfall mit vier Verletzten verursacht. Alle konnten vor Ort behandelt werden, wie die Polizei Mannheim am Montagabend mitteilte. Demnach bremste ein 53-Jähriger am Montag auf der Bundesstraße 3 zwischen Nußloch und Wiesloch ab, weil er einen vermeintlich bewusstlosen Menschen im Grünstreifen neben der Fahrbahn liegen sah.

Hamburger Prozess um Sprengung von Nord-Stream-Pipelines wird fortgesetzt

In Hamburg wird am Dienstag (09.30 Uhr) der Prozess um die Sprengung der Nord-Stream-Gaspipelines fortgesetzt. Das Gericht könnte über den Antrag der Verteidigung entscheiden, das Verfahren wegen eines gravierenden rechtsstaatlichen Verfahrenshindernisses einzustellen. Zunächst soll laut Gerichtsangaben aber nochmals der Vertreter der Bundesanwaltschaft die Gelegenheit erhalten, auf den Antrag der Verteidigung zu reagieren.

Textgröße ändern: