Deutsche Tageszeitung - Urteil gegen Mutter und Tochter wegen versuchter Anwerbung von Killer rechtskräftig

Urteil gegen Mutter und Tochter wegen versuchter Anwerbung von Killer rechtskräftig


Urteil gegen Mutter und Tochter wegen versuchter Anwerbung von Killer rechtskräftig
Urteil gegen Mutter und Tochter wegen versuchter Anwerbung von Killer rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Die Verurteilung einer Mutter und ihrer Tochter wegen der versuchten Anwerbung eines Auftragsmörders durch das Landgericht im niedersächsischen Braunschweig ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe die Revisionen der beiden Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht am Dienstag mit.

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Es hatte die beiden Beschuldigten im Juni vergangenen Jahres wegen der versuchten Anstiftung zum Mord zu Haftstrafen von drei und fünf Jahren verurteilt. Nach Überzeugung der Richterinnen und Richter wollten sie den ehemaligen Lebensgefährten der Tochter töten lassen, Hintergrund des Plans war demnach unter anderem ein Sorgerechtsstreit um ein gemeinsames Kind.

Laut Gericht betrieb die zum Zeitpunkt des Urteils 69-jährige Mutter ein Restaurant und nahm Kontakt zu einem Stammgast auf, um diesen als Killer anzuwerben. Dieser ging aber nur zum Schein auf das kriminelle Ansinnen ein und wandte sich an die Polizei. Die damals 41-jährige Tochter übergab dem Mann bei Treffen dann unter anderem Fotos und 17.000 Euro als Bezahlung.

(N.Loginovsky--DTZ)

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