Deutsche Tageszeitung - Keine Anklage gegen Mitglieder von Schützenverein nach Amoklauf bei Zeugen Jehovas

Keine Anklage gegen Mitglieder von Schützenverein nach Amoklauf bei Zeugen Jehovas


Keine Anklage gegen Mitglieder von Schützenverein nach Amoklauf bei Zeugen Jehovas
Keine Anklage gegen Mitglieder von Schützenverein nach Amoklauf bei Zeugen Jehovas / Foto: © AFP/Archiv

Annähernd ein Jahr nach dem Amoklauf in einem Gotteshaus der Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas mit acht Toten in Hamburg hat die Generalstaatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen drei Mitglieder eines Schützenvereins wegen geringer Schuld eingestellt. Die gegen sie im Raum stehenden Vorwürfe im Zusammenhang mit einer sogenannten Sachkundeprüfung des späteren Amoktäters Philipp F. wögen nicht schwer genug, teilte die Behörde in der Hansestadt am Mittwoch mit.

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Unter anderem sei wegen ungenauer und teils widersprüchlicher gesetzlicher und behördlicher Vorgaben zum genauen Ablauf der Sachkundeprüfung fraglich, ob die drei Beschuldigten ein etwaiges eigenes juristisches Fehlverhalten überhaupt hätten erkennen können, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft.

Selbst im Fall einer keineswegs sicheren Verurteilung sei darüber hinaus nur mit einer "eher unterdurchschnittlichen Geldstrafe" zu rechnen, führte die Behörde dazu weiter aus. Ferner seien die Männer nicht vorbestraft und "größtenteils kooperativ". Es bestehe kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung, die Ermittlungen würden ohne Anklageerhebung eingestellt.

F. hatte am 9. März in einer Kirche der Zeugen Jehovas in Hamburg sieben Menschen und anschließend sich selbst erschossen. Er war früher selbst Mitglied der Religionsgemeinschaft gewesen. Die bei dem Amoklauf verwendete Pistole besaß er aufgrund seiner Mitgliedschaft in dem Schützenverein rechtmäßig.

Nach der Tat wurden mutmaßliche Unregelmäßigkeiten im Umfeld des Vereins und der Hamburger Waffenbehörde entdeckt. So erhielt ein Mitarbeiter der Behörde aus den Reihen des Vereins Hinweise auf auffälliges Verhalten von F., ohne diese ordnungsgemäß weiterzuleiten und damit unter Umständen eine Beschlagnahme der späteren Tatwaffe zu ermöglichen. Gegen den Mann wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung ermittelt.

Das nun eingestellte Ermittlungsverfahren gegen die drei Mitglieder des Schützenvereins bezog sich auf den Ablauf der sogenannten Sachkundeprüfung, die F. ablegen musste, um legal in den Besitz seiner Pistole zu kommen. So durfte er unter anderem Teile der praktischen Schießprüfung wiederholen, zudem wurde der Prüfungsablauf offiziell nur unvollständig dokumentiert.

(W.Budayev--DTZ)

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