Deutsche Tageszeitung - Bandenkrieg in Raum Stuttgart: Zwei weitere Anklagen erhoben

Bandenkrieg in Raum Stuttgart: Zwei weitere Anklagen erhoben


Bandenkrieg in Raum Stuttgart: Zwei weitere Anklagen erhoben
Bandenkrieg in Raum Stuttgart: Zwei weitere Anklagen erhoben / Foto: © AFP/Archiv

Im Zusammenhang mit dem Bandenkrieg im Raum Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft der baden-württembergischen Landeshauptstadt zwei weitere Anklagen erhoben. Vier Beschuldigten im Alter zwischen 20 und 38 Jahren wird eine Beteiligung an einem Angriff gegen einen Werfer einer Handgranate auf eine Trauergemeinde zur Last gelegt, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Einer der Angeklagten soll zudem an einer Schlägerei auf dem Stuttgarter Schlossplatz beteiligt gewesen sein.

Textgröße ändern:

Der Bandenkrieg läuft nach Behördenangaben seit rund eineinhalb Jahren. Die verfeindeten Gruppierungen sind mutmaßlich in kriminelle Aktivitäten verwickelt. In diesem Zusammenhang soll ein 23-jähriger Verdächtiger im Juni vergangenen Jahres mehrere Gäste einer Trauergemeinde durch einen Handgranatenwurf verletzt haben. Mehrere Menschen griffen den 23-Jährigen daraufhin an, einige der mutmaßlich Beteiligten stehen bereits vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, ebenfalls an dem Gegenangriff beteiligt gewesen zu sein. Einer der Angeklagten soll den 23-Jährigen aus einem Taxi gezerrt haben, woraufhin Mittäter den Mann schlugen und traten. Ein weiterer Angeklagter soll herbeigerufene Sanitäter mit dem Tod gedroht und von den Rettungsmaßnahmen abgehalten haben, bis mehrere Polizeibeamte eintrafen.

Als der 23-Jährige schließlich im Rettungswagen versorgt wurde, sollen die zwei weiteren Angeklagten aus einer Gruppe heraus die Sanitäter bedroht sowie versucht haben, die Türen des Rettungswagens zu öffnen. Hierdurch verzögerte sich die Abfahrt des Rettungswagens.

Einem der Angeklagten wird zudem eine Beteiligung an einer körperlichen Auseinandersetzung auf dem Stuttgarter Schlossplatz im August 2023 vorgeworfen. Der 20-Jährige soll dabei ein Springmesser griffbereit bei sich geführt haben.

Die beiden Anklagen wurden demnach bereits Ende Dezember 2023 und Ende Januar erhoben. Das Landgericht Stuttgart entscheidet über die Zulassung der Anklagen.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Mindestens elf Tote bei antisemitischem Angriff auf Feiernde in Australien

Bei einem tödlichen Angriff auf eine Feier zum jüdischen Lichterfest Chanukka am berühmten Bondi Beach in Sydney sind mindestens elf Menschen getötet worden. Mindestens 29 Menschen wurden bei dem von der Polizei als "Terrorvorfall" eingestuften Schusswaffenangriff am Sonntag verletzt, wie die australischen Behörden mitteilten. Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu warf seinem australischen Kollegen Anthony Albanese wegen des Angriffs, der welweit verurteilt wurde, schwere Versäumnisse vor.

Bayerns Innenminister Herrmann zu Festnahmen: Anschlag stand nicht unmittelbar bevor

Die Ermittler in Bayern vermuten ein islamistisches Motiv hinter den am Wochenende aufgedeckten mutmaßlichen Anschlagsplänen auf einen Weihnachtsmarkt. Nach aktuellem Ermittlungsstand gehen sie nicht davon aus, "dass der Anschlag schon unmittelbar bevorstand", wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Sonntag in München sagte. Die Behörden seien durch einen ausländischen Nachrichtendienst auf einen Verdacht aufmerksam geworden. Aufgrund von Hinweisen des Verfassungsschutzes habe die Kriminalpolizei fünf Männer verhaftet.

Zentralrat warnt vor weiterer Zunahme antisemitischer Angriffe

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat sich nach dem Anschlag auf eine Chanukka-Feierlichkeit in Australien besorgt über zunehmende antisemitische Gewalt gezeigt. "Die Angriffe auf jüdische Einrichtungen und Veranstaltungen weltweit werden immer häufiger und immer tödlicher", erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster am Sonntag in Berlin. "Den Terroristen geht es darum, unsere westliche Art zu leben und zu feiern, zu zerstören. Das dürfen wir niemals zulassen."

Russland erklärt Deutsche Welle zur "unerwünschten Organisation"

Die Staatsanwaltschaft in Russland hat den deutschen Auslandssender Deutsche Welle (DW) als "unerwünschte Organisation" eingestuft. Dies gab die Deutsche Welle am Sonntag unter Berufung auf russische Medienberichte bekannt. Der Schritt zeige, "wie wenig das Regime von Pressefreiheit hält und wie sehr es unabhängige Informationen fürchtet", erklärte DW-Intendantin Barbara Massing. Der Sender werde sich dadurch aber nicht abschrecken lassen und weiterhin Medienangebote für Nutzer in Russland bereitstellen - unter Umgehung der Zensur.

Textgröße ändern: