Deutsche Tageszeitung - Prozess gegen Verdächtigen in Fall Maddie in Braunschweig wegen Schöffin vertagt

Prozess gegen Verdächtigen in Fall Maddie in Braunschweig wegen Schöffin vertagt


Prozess gegen Verdächtigen in Fall Maddie in Braunschweig wegen Schöffin vertagt
Prozess gegen Verdächtigen in Fall Maddie in Braunschweig wegen Schöffin vertagt / Foto: © POOL/AFP

Der Prozess gegen den deutschen Verdächtigen im Fall des 2007 verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann wegen mehrerer damit nicht in Zusammenhang stehender Sexualverbrechen ist am Freitag unmittelbar nach Beginn vertagt worden. Das Landgericht in Braunschweig unterbrach die Verhandlung gegen den 47-jährigen Christian B. wegen eines Befangenheitsantrags der Verteidigung gegen eine Schöffin. Der Prozess werde am kommenden Freitag fortgesetzt, sagte die Vorsitzende Richterin.

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Der derzeit ohnehin wegen einer Verurteilung wegen Vergewaltigung in Strafhaft sitzende B. soll laut Anklageschrift bei Einbrüchen in Ferienwohnungen und ähnliche Objekte in Portugal drei Frauen vergewaltigt haben. Zudem wird ihm von der Staatsanwaltschaft sexueller Missbrauch von zwei Mädchen an einem Strand sowie auf einem Spielplatz vorgeworfen. Die Taten sollen sich zwischen 2000 und 2017 ereignet haben. Die Anklage stützt sich unter anderem auf Videos, die B. selbst aufnahm. Nicht alle Opfer sind demnach identifiziert.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig betrachtet B. auch als Mordverdächtigen im Fall der aus einem Ferienappartement in Portugal verschwundenen Maddie. Anklage erhob sie deshalb bislang nicht. Maddie war im Jahr 2007 verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter Fahndungen und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern wurde der Fall nie aufgeklärt, Maddie blieb unauffindbar.

Noch vor der Anklageverlesung stellte die Verteidigung von B. einen Befangenheitsantrag gegen eine Schöffin. Aus ihrer Sicht gibt es Zweifel an der Eignung der Frau, weil diese in sozialen Medien früher zur Tötung des früheren brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro aufrief. Als Kinderpsychotherapeutin setze sie sich zudem für die Belange von Kindern ein, erklärten die Anwälte. Dadurch sei ein "Verfahrensbezug" gegeben, der Zweifel an ihrer Neutralität wecke.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage, die mutmaßliche Opfer von B. vertritt, schlossen sich dem Antrag an. Dieser sei begründet, sagte eine Prozessvertreterin der Anklagebehörde nach einer Beratungspause. Die von der Verteidigung vorgelegten Äußerungen zu Bolsonaro stünden "außerhalb unserer Rechtsordnung" und würden nicht bezweifelt. Die Staatsanwaltschaft werde erwägen, gegen die ehrenamtliche Richterin ein Verfahren wegen des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten einzuleiten. "Wir werden das prüfen."

Der Prozessauftakt gegen B. wurde von einem großen Medienaufgebot begleitet. Zahlreiche Journalistinnen und Journalisten aus dem In- und Ausland berichteten aus Braunschweig. Der Beschuldigte selbst erschien vor Gericht in grauem Sakko und fliederfarbenem Hemd, wirkte hager und angespannt. Er selbst äußerte sich nicht.

B. befinde sich seit annähernd zwei Jahren in Einzelhaft, sagte dessen Rechtsanwalt Friedrich Fülscher an Rande der Verhandlung. Die Vorwürfe und das große öffentliche Interesse belasteten seinen Mandanten zusätzlich psychisch extrem stark. "Ich glaube, man hat einen durchaus gezeichneten Menschen gesehen", sagte Fülscher mit Blick auf den Auftritt von B. vor Gericht.

B. beschäftigt die deutsche Justiz bereits seit langem, er ist unter anderem wegen Sexualtaten an Kindern vorbestraft und verbüßte im Lauf seines Lebens diverse Haftstrafen. Zuletzt verurteilte ihn das Landgericht Braunschweig 2019 wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Touristin in Portugal im Jahr 2005 rechtskräftig zu einer siebenjährige Gefängnisstrafe, die er derzeit absitzt.

Deutschen Ermittlern zufolge hielt sich B. früher regelmäßig an der Algarve in Portugal auf, um dort Gelegenheitsarbeiten zu übernehmen sowie in Ferienanlagen und Hotels einzubrechen. Dabei soll er auch Sexualverbrechen begangen haben. B. lebte früher unter anderem auch in Braunschweig, daher ist das Landgericht in der niedersächsischen Stadt für ihn zuständig.

Das Gericht selbst entschied noch nicht über den Befangenheitsantrag der Verteidigung und das weitere Vorgehen. In Frage käme unter anderem ein Ausschluss der Schöffin von dem weiteren Verfahren. Für diesen Fall könnte auf Ergänzungsschöffen zurückgegriffen werden, die bei größeren Prozessen obligatorisch benannt sind. Auch zu Beginn des Verfahrens gegen B. am Freitag wurden zwei Ergänzungsschöffen vereidigt.

(P.Tomczyk--DTZ)

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