Deutsche Tageszeitung - 53 verwahrloste Hunde: Tierhalteverbot gegen Ehepaar laut Gericht rechtens

53 verwahrloste Hunde: Tierhalteverbot gegen Ehepaar laut Gericht rechtens


53 verwahrloste Hunde: Tierhalteverbot gegen Ehepaar laut Gericht rechtens
53 verwahrloste Hunde: Tierhalteverbot gegen Ehepaar laut Gericht rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Weil es mehr als 50 Hunde in verwahrlostem Zustand in ihrem Wohnhaus hielt, hat gegen ein Ehepaar ein Haltungsverbot für Tiere aller Art ausgesprochen werden dürfen. Dies entschied das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz laut Mitteilung vom Freitag. Damit wies das Gericht die Klage des Ehepaars gegen den Landkreis Bad Kreuznach ab.

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Demnach hielten die Kläger 53 Windhunde der Rasse Greyhound in ihrem Wohnhaus. Im Februar 2022 nahm das örtlich zuständige Veterinäramt eine Überprüfung vor, bei der ein schlechter Pflegezustand der Hunde und erhebliche Mängel in der tierärztlichen Versorgung festgestellt wurden.

Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach ordnete daraufhin die Wegnahme der Hunde an. Außerdem sprach die Verwaltung ein Haltungs- und Betreuungsverbot für Tiere aller Art gegen das Ehepaar aus. Nach Ansicht des Ehepaars war das Verbot nicht verhältnismäßig. Die dagegen gerichtete Klage hatte jedoch keinen Erfolg.

Wie das Gericht feststellte, hatten die Kläger die Hunde in grober Weise vernachlässigt. Angesichts der zahlreichen gravierenden Verstöße sei auch künftig mit einem tierschutzwidrigen Verhalten der Kläger zu rechnen.

Weiter führte das Gericht aus, dass die Kläger nicht willens oder nicht in der Lage seien, die Bedürfnisse der Tiere zu erkennen und sie ordnungsgemäß zu versorgen. Daher sei das Haltungsverbot auch verhältnismäßig.

Das Urteil fiel Ende Januar. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung möglich.

(V.Korablyov--DTZ)

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