Deutsche Tageszeitung - Anklage wegen illegaler Streamingdienste mit Millionenschaden in Tübingen

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Anklage wegen illegaler Streamingdienste mit Millionenschaden in Tübingen


Anklage wegen illegaler Streamingdienste mit Millionenschaden in Tübingen
Anklage wegen illegaler Streamingdienste mit Millionenschaden in Tübingen / Foto: © AFP/Archiv

Wegen illegalen Streamsharings von Pay-TV-Angeboten mit einem Millionenschaden hat die Staatsanwaltschaft Tübingen Anklage gegen vier Männer erhoben. Den vier Hauptverdächtigen aus Baden-Württemberg und Niedersachsen wird banden- und gewerbsmäßiger Computerbetrug vorgeworfen, wie die Ermittlungsbehörde am Dienstag mitteilte. Insgesamt soll ein Schaden von mehr als sechs Millionen Euro entstanden sein. Die Männer sitzen in Untersuchungshaft.

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Den Vorwürfen zufolge sollen die mutmaßlichen Täter seit mindestens zehn Jahren einen illegalen Streamingdienst betrieben haben. Drei aus dem Bereich Reutlingen stammende Angeklagte sollen unter anderem das Signal des Pay-TV-Senders Sky entschlüsselt haben und dem vierten Angeklagten aus Niedersachsen einen Zugang gewährt haben.

Der aus Niedersachsen stammende Angeklagte soll den anderen im Gegenzug einen Zugang zu seinem Server eingeräumt haben. Dafür habe er sich auch bezahlen lassen. Der Mann streamte laut dem Anklagevorwurf zahlreiche Sender und Filme illegal - darunter 2100 in- und ausländische Sender, 2800 Filme und 449 Serien. Zu seinem Angebot zählten zu unterschiedlichen Zeiträumen etwa die Streamingdienste Amazon Prime Video, Netflix, Disney+ und Paramount+ sowie der Sportsender DAZN.

Die Angeklagten aus dem Raum Reutlingen sollen bis in das Jahr 2023 einen Kundenstamm für den illegalen Streamingdienst von 1168 Nutzern aufgebaut haben. Die Kunden sollen pro Jahr 150 Euro für die Streamingdienste bezahlt haben. Die drei Angeklagten hätten damit von 2014 bis 2023 einen Gewinn von rund 600.000 Euro erzielt, hieß es. Unter Berücksichtigung der regulären Kosten für die Streamingdienste sei ein Gesamtschaden von mehr als sechs Millionen Euro entstanden. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Landgericht Tübingen.

(Y.Leyard--DTZ)

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