Deutsche Tageszeitung - Prozess um toten Sechsjährigen: Gericht lehnt Beschwerde von Staatsanwaltschaft ab

Prozess um toten Sechsjährigen: Gericht lehnt Beschwerde von Staatsanwaltschaft ab


Prozess um toten Sechsjährigen: Gericht lehnt Beschwerde von Staatsanwaltschaft ab
Prozess um toten Sechsjährigen: Gericht lehnt Beschwerde von Staatsanwaltschaft ab / Foto: © AFP/Archiv

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines sechsjährigen Jungen in einem Dorf in Mecklenburg-Vorpommern ist die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg mit einer Beschwerde gegen die Haftentlassung des 14-jährigen Angeklagten zunächst gescheitert. Das für das Verfahren zuständige Landgericht Neubrandenburg gab der Beschwerde nach Angaben vom Mittwoch nicht statt und leitete diese stattdessen zur Entscheidung an das Oberlandesgericht (OLG) in Rostock weiter. Dies entspricht dem vorgeschriebenen juristischen Ablauf.

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Das Landgericht entließ den angeklagten Jugendlichen in der vergangenen Woche am Ende des zweiten Prozesstags aus der Untersuchungshaft, weil es keine Wiederholungsgefahr mehr sah. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen umgehend eine Beschwerde ein, über die das Gericht zunächst entscheiden musste. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die zuständigen Richterinnen und Richter erklärten am Mittwoch, sie seien "nach intensiver Auseinandersetzung" mit den Argumenten von Anklagebehörde und Verteidigung zu dem Ergebnis gelangt, dass im Licht der bisherigen Ergebnisse der Beweisaufnahme keine Haftgründe mehr vorlägen. Das gelte insbesondere für den Haftgrund der Wiederholungsgefahr. Die Akten werden daher nun dem OLG Rostock zur Entscheidung über die Beschwerde zugeleitet.

Der Prozess gegen den 14-Jährigen soll nach früheren Angaben des Gerichts am 27. Februar fortgesetzt werden. Der Angeklagte wurde Ende September festgenommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag vor. Er soll laut Anklage aus unbekanntem Grund in Pragsdorf im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein Kind aus der Nachbarschaft in einem Waldstück neben dem Bolzplatz des Dorfs getötet haben. Demnach schlug er dem Sechsjährigen ins Gesicht, kniete sich auf ihn und stach mehrfach mit einem Messer auf ihn ein.

Der Sechsjährige war nachmittags zum Spielen im Dorf unterwegs. Er kam dann nicht nach Hause. Gegen 21.00 Uhr fanden Suchtrupps das schwer verletzte Kind, das kurze Zeit später starb. Dem angeklagten Jungen kamen die Ermittler durch DNA-Spuren an der mutmaßlichen Tatwaffe und widersprüchliche Aussagen bei Zeugenvernehmungen auf die Spur.

Nach Beginn des Prozesses am Dienstag vergangener Woche gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie inzwischen auch gegen den 17-jährigen Bruder des Angeklagten ermittelt. Sie habe nach der Anklageerhebung gegen den 14-Jährigen einen Hinweis erhalten, hieß es. Details zu den Ermittlungen teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit.

(A.Nikiforov--DTZ)

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