Deutsche Tageszeitung - EuGH urteilt über Anrechnung von Erziehungszeit in anderem EU-Land bei Rente

EuGH urteilt über Anrechnung von Erziehungszeit in anderem EU-Land bei Rente


EuGH urteilt über Anrechnung von Erziehungszeit in anderem EU-Land bei Rente
EuGH urteilt über Anrechnung von Erziehungszeit in anderem EU-Land bei Rente / Foto: © AFP/Archiv

Über die Berücksichtigung von Erziehungszeiten in anderen EU-Ländern bei der deutschen Erwerbsminderungsrente entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Es geht um den Fall einer Deutschen, die lange in den Niederlanden lebte. Ihre Ausbildung machte sie in Deutschland. Vor der Geburt ihrer Kinder hatte sie noch keine Beiträge zur deutschen Rentenversicherung bezahlt. (Az. C‑283/21)

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Später zahlte sie kurz ein, bevor sie wegen voller Erwerbsminderung Rente bezog. Die Rentenversicherung berücksichtigt die Zeit der Kindererziehung bislang nicht bei der Rentenhöhe, weswegen die Frau klagte. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen stellte dem EuGH dazu Fragen. Dieser entschied bereits mehrmals, dass Kindererziehungszeiten in anderen EU-Staaten zählen - allerdings ging es dabei um andere Konstellationen.

(V.Sørensen--DTZ)

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