Deutsche Tageszeitung - Mitbewohner lebendig verbrannt: Mann aus Niedersachsen muss in Psychiatrie

Mitbewohner lebendig verbrannt: Mann aus Niedersachsen muss in Psychiatrie


Mitbewohner lebendig verbrannt: Mann aus Niedersachsen muss in Psychiatrie
Mitbewohner lebendig verbrannt: Mann aus Niedersachsen muss in Psychiatrie / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Ein 36-Jähriger ist vom Landgericht im niedersächsischen Oldenburg in eine Psychiatrie eingewiesen worden, nachdem er einen Mitbewohner lebendig verbrannte. Nach Angaben eines Gerichtssprechers ging die Kammer davon aus, dass der Beschuldigte psychisch krank ist und im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte. Er befand sich nach der Tat vom September 2023 bereits vorläufig in einer Psychiatrie.

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Das Urteil erging demnach bereits am Dienstag im Rahmen eines sogenannten Sicherungsverfahrens. Laut Antragsschrift der Staatsanwaltschaft hatte der Beschuldigte am 12. September in einem Wohnhaus in Barßel einen 66-jährigen Mitbewohner mit einer Metallstange attackiert und bewusstlos geschlagen. Anschließend übergoss er ihn mit Benzin und zündete ihn an. Einsatzkräfte wurden wegen eines Feuers alarmiert und entdeckten daraufhin den Toten.

Rechtlich wertete die Staatsanwaltschaft das Geschehen als versuchten Mord und vollendeten Totschlag. Demnach versuchte der Beschuldigte zwar, sein Opfer durch Verbrennen grausam zu töten, was ein Mordmerkmal ist. Aufgrund der Bewusstlosigkeit des Mitbewohners wurde dies aber nicht verwirklicht, weil dieser nichts mitbekam. Für den Ausgang des Verfahrens spielte die genaue Würdigung aber keine Rolle, weil es sich nicht um ein Strafverfahren handelte.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

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