Deutsche Tageszeitung - Lebenslange Haft nach gewaltsamem Tod von Kleinkind in Baden-Württemberg

Lebenslange Haft nach gewaltsamem Tod von Kleinkind in Baden-Württemberg


Lebenslange Haft nach gewaltsamem Tod von Kleinkind in Baden-Württemberg
Lebenslange Haft nach gewaltsamem Tod von Kleinkind in Baden-Württemberg / Foto: © AFP/Archiv

Zweieinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Kleinkinds in Baden-Württemberg hat das Landgericht Ellwangen einen 35-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sprach den Angeklagten am Freitag auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin wegen Mordes und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Kammer sah das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erwiesen an.

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In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht den Angeklagten im Mai 2022 wegen Totschlags zu 14 Jahren Haft verurteilt und Mordmerkmale zunächst verneint. Die Staatsanwaltschaft hatte damals eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes verlangt und erfolgreich Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Der BGH hob die Entscheidung teilweise auf und verwies den Fall zur neuerlichen Verhandlung an das Landgericht zurück.

Der Anklage zufolge hatte der Angeklagte das zweijährige Kind seiner Lebensgefährtin im Oktober 2021 in der Gemeinde Bopfingen mehrfach misshandelt und ihm dabei schwere Verletzungen zugefügt. Ein Tritt gegen den Bauch des auf dem Rücken liegenden Jungen soll demnach zu den Verletzungen geführt haben, an denen dieser schließlich starb.

Die Verteidigung forderte im ersten Prozess zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen vorsätzlicher Körperverletzung beziehungsweise hilfsweise nicht mehr als vier Jahre Haft. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verwarf der BGH.

Der Prozess gegen die Mutter des Jungen wurde getrennt geführt. Sie wurde Ende 2022 vom Landgericht Ellwangen wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.

(O.Tatarinov--DTZ)

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