Deutsche Tageszeitung - Dortmunder Hafturteil wegen Tötung von 17 Jahre alter Exfreundin rechtskräftig

Dortmunder Hafturteil wegen Tötung von 17 Jahre alter Exfreundin rechtskräftig


Dortmunder Hafturteil wegen Tötung von 17 Jahre alter Exfreundin rechtskräftig
Dortmunder Hafturteil wegen Tötung von 17 Jahre alter Exfreundin rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Mehr als anderthalb Jahre nach der Tötung einer 17-Jährigen ist das Hafturteil des Landgerichts Dortmund gegen den Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Freitag in Karlsruhe mit, dass er die Revision des Angeklagten verworfen habe, weil bei der Überprüfung keine Rechtsfehler gefunden worden seien. Das Landgericht hatte den damals 27-Jährigen im Mai 2023 des Totschlags schuldig gesprochen. (Az. 4 StR 478/23)

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Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte das Mädchen - seine frühere Freundin - bei einem Treffen im Juni 2022 mit einem Kabelbinder und einem Elektrokabel erdrosselt hatte. Zuvor hatte sich die 17-Jährige von ihm getrennt. Nach der Tat versteckte er die Leiche an einem unbekannten Ort und verbrannte sie letztlich.

Der verbrannte Körper wurde zehn Tage später in einem Naturschutzgebiet in Hamm gefunden. Nach Angaben des Landgerichts hatte der Angeklagte vor der Tat über einen Messengerdienst Kontakt zu der 17-Jährigen aufgenommen, sich dabei jedoch als Schulkameradin ausgegeben. So vereinbarte er das Treffen. Der Angeklagte schwieg während des gesamten Verfahrens.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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