Deutsche Tageszeitung - Hundehalter haftet für Biss nach Zurennen von großem Hund auf kleinen Terrier

Hundehalter haftet für Biss nach Zurennen von großem Hund auf kleinen Terrier


Hundehalter haftet für Biss nach Zurennen von großem Hund auf kleinen Terrier
Hundehalter haftet für Biss nach Zurennen von großem Hund auf kleinen Terrier / Foto: © AFP/Archiv

Der Halter eines Schäferhundmischlings aus Mecklenburg-Vorpommern muss für die Verletzung der Halterin eines Yorkshire Terriers einstehen, nachdem der größere Hund sich losriss und auf den Terrier zulief. Der Mann hatte die Leine kurz an seine Freundin weitergereicht, wie das Landgericht Rostock am Montag erklärte. Als der 50 Kilogramm schwere Mischling den winzigen Terrier entdeckt habe, habe er sich samt Leine losgerissen.

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Die Halterin des nur vier Kilogramm schweren Terriers hatte diesen nicht angeleint. Sie sah sich nach Gerichtsangaben gezwungen, zwischen beide Hunde zu treten, ihr Tier auf den Arm zu nehmen und den größeren Hund abzudrängen. Dabei sei sie in einen Finger gebissen worden. Unklar sei geblieben, welcher Hund zugebissen habe.

Die Verletzung hatte erhebliche Langzeitfolgen, wie das Landgericht beschrieb. So sei die Frau teilweise arbeitsunfähig geworden und habe ihren Arbeitsplatz wechseln müssen. Nun werde sie schlechter bezahlt. Zudem habe sie Schmerzen gehabt.

Der Halter des Schäferhundmischlings muss ihr nun etwa 8600 Euro Schadenersatz zahlen und haftet auch für mögliche weitere Schäden, die in der Zukunft noch durch den Hundebiss entstehen könnten. Zu 30 Prozent hafte allerdings die Halterin des kleinen Terriers selbst, weil ihr Hund nicht angeleint gewesen sei und sie durch ihr Eingreifen selbst einen Teil zu dem Schaden beigetragen habe, erklärte das Gericht.

Das Gericht hielt es dabei für unerheblich, welcher der beiden Hunde tatsächlich zugebissen habe. Hätte sich der Mischling nicht auf den kleinen Artgenossen gestürzt, wäre nichts passiert, erklärte es. Auch ein möglicher Biss des Terriers aus Schreck über den Angriff sei dem Veranlasser als tiertypisches Verhalten zuzurechnen.

Die Freundin des Mischlingshalters haftet dagegen nicht. Sie habe den Hund nur kurz aus reiner Gefälligkeit und nicht im Rahmen eines Aufsichtsvertrags an der Leine gehalten, erklärte das Gericht. Mit dem plötzlichen Ausreißen habe sie nicht rechnen müssen.

(W.Novokshonov--DTZ)

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