Deutsche Tageszeitung - Verbraucherzentrale klagt gegen Intransparenz bei Glasfaser-Verträgen

Verbraucherzentrale klagt gegen Intransparenz bei Glasfaser-Verträgen


Verbraucherzentrale klagt gegen Intransparenz bei Glasfaser-Verträgen
Verbraucherzentrale klagt gegen Intransparenz bei Glasfaser-Verträgen / Foto: © AFP/Archiv

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat die Deutsche Glasfaser wegen einer intransparenten Gestaltung ihrer Verbraucherverträge verklagt. Darin fehlten Angaben zum Vertragsbeginn und damit zum erstmöglichen Kündigungstermin, teilte die Verbraucherzentrale am Montag mit. Sie wies darauf hin, dass die Laufzeit mit der Auftragsbestätigung des Glasfasernetz-Betreibers beginne - auch wenn der Anschluss häufig erst Monate oder sogar Jahre später freigeschaltet werde.

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"Verbraucher:innen muss vor Abgabe einer Vertragserklärung eine Vertragszusammenfassung mit Angaben zur Laufzeit des Vertrages, Bedingungen für seine Verlängerung und der Kündigung zur Verfügung gestellt werden", erklärte die Vorständin der Verbraucherzentrale, Heike Troue. Falls dies aus objektiven Gründen nicht möglich sein sollte, müssten die Informationen "unverzüglich nach Vertragsschluss" weitergeleitet werden.

Von dem Fristbeginn ist abhängig, wann die Erstlaufzeit des Vertrages endet, die laut Gesetz auf 24 Monate begrenzt ist. Je nach Bauzeit ist damit laut Verbraucherzentrale eine Kündigung häufig schon möglich, bevor der Anschluss überhaupt freigeschaltet wurde. Verweigern darf der Anbieter die Annahme der Kündigung dann nicht.

Die Verbraucherzentrale hatte die Deutsche Glasfaser zunächst abgemahnt. Weil sich das Unternehmen uneinsichtig gezeigt habe, sein nun die Klage eingereicht worden.

(L.Møller--DTZ)

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