Deutsche Tageszeitung - Zweiter Prozess um tödlichen Anschlag auf Flüchtlingsheim in Saarlouis begonnen

Zweiter Prozess um tödlichen Anschlag auf Flüchtlingsheim in Saarlouis begonnen


Zweiter Prozess um tödlichen Anschlag auf Flüchtlingsheim in Saarlouis begonnen
Zweiter Prozess um tödlichen Anschlag auf Flüchtlingsheim in Saarlouis begonnen / Foto: © AFP/Archiv

Mehr als 32 Jahre nach einem tödlichen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im saarländischen Saarlouis hat der zweite Prozess in diesem Komplex vor dem zuständigen Oberlandesgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz begonnen. Die Anklage wirft Peter St. Beihilfe zum Mord und Beihilfe zum versuchten Mord in 20 Fällen vor.

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St., damals eine Größe in der örtlichen Skinheadszene, soll den bereits verurteilten Haupttäter Peter S. beeinflusst haben. S. wurde im Oktober vom Oberlandesgericht Koblenz wegen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah als erwiesen an, dass S. - durch Hass auf Ausländer motiviert - im September 1991 einen Brand in der Flüchtlingsunterkunft gelegt hatte. Dabei starb der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah. Zwei weitere Bewohner sprangen aus dem Fenster und brachen sich dabei Knochen. 18 Bewohner konnten sich unverletzt retten.

St. wurde im Juni festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Anklage zufolge soll der heute 54-Jährige nach wie vor eine von nationalsozialistischen und rassistischen Überzeugungen geprägte Ideologie vertreten. In der Nacht vor dem Brandanschlag am 19. September 1991 soll er mit Gesinnungsgenossen eine Gaststätte in Saarlouis besucht haben. Darunter sei auch der spätere mutmaßliche Haupttäter S. gewesen.

Die Gruppe habe sich in der Kneipe über die damaligen rassistisch motivierten Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte vor allem in Ostdeutschland unterhalten. St. habe im Gespräch deutlich gemacht, dass er einen solchen Anschlag auch in Saarlouis gutheiße.

Im Beisein des ihm untergebenen S. soll er gesagt haben: "Hier müsste auch mal sowas brennen oder passieren." Davon beeinflusst und bestärkt, soll S. später im Treppenhaus der Unterkunft Benzin vergossen und angezündet haben.

Nach dem Anschlag blieben die Ermittlungen zunächst ohne Erfolg und wurden eingestellt. Der Fall galt als bekanntester ungelöster extremistischer Mordfall Deutschlands. Erst vor rund drei Jahren wurden die Ermittlungen wegen neuer Erkenntnisse wieder aufgenommen, die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall. Bis Anfang Juni sind für den Prozess gegen St. 17 weitere Verhandlungstage angesetzt.

(N.Loginovsky--DTZ)

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