Deutsche Tageszeitung - Gericht: Im Wert gestiegener Oldtimer von Versicherungsschutz nicht ganz erfasst

Gericht: Im Wert gestiegener Oldtimer von Versicherungsschutz nicht ganz erfasst


Gericht: Im Wert gestiegener Oldtimer von Versicherungsschutz nicht ganz erfasst
Gericht: Im Wert gestiegener Oldtimer von Versicherungsschutz nicht ganz erfasst / Foto: © AFP/Archiv

Ein im Wert gestiegener Oldtimer ist unter Umständen nicht oder nicht ganz vom Versicherungsschutz erfasst. Der Eigentümer muss selbst darauf achten, den versicherten Wert regelmäßig dem gestiegenen Marktwert anzupassen, wie das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal am Mittwoch mitteilte. Er bleibt nun nach dem Ausbrennen seines Fahrzeugs teilweise auf den Kosten sitzen. (Az.: 3 O 230/23)

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Der Besitzer versicherte seinen Oldtimer gegen Beschädigung oder Zerstörung zum jeweils aktuellen Marktwert. Bei einem Brand in einer Tiefgarage in Ludwigshafen wurde das Auto aber stark beschädigt. Seine Versicherung zahlte knapp 41.000 Euro, was dem Wert des Oldtimers am Schadenstag entsprach.

Der Besitzer war aber davon überzeugt, dass der Wagen deutlich mehr wert war. Ein weiteres Gutachten ergab, dass er nach Abschluss der Versicherung im Wert um fast 8000 Euro gestiegen war. Diese Differenz verlangte der Mann von der Versicherung.

Die Richterin wies die Klage auf vollständigen Ersatz aber wegen Unterdeckung ab. Grundsätzlich wird ein Schaden bis zur Höhe des aktuellen Marktwerts ersetzt. Die Höchstentschädigung ist aber durch den Marktwert begrenzt, der bei Abschluss vereinbart wurde.

Steigt der Wert des Oldtimers, kann der Besitzer nur maximal zehn Prozent mehr als den damals vereinbarten Marktwert verlangen. Im konkreten Fall waren das rund 36.000 Euro. Deshalb steht dem Mann keine höhere Entschädigung zu. Das Urteil ist rechtskräftig.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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